Rekordstrafe nach Behandlungsfehler: „Es war höchste Zeit und ein deutliches Signal an die Versicherer“

Eine Hausverwalterin kann wegen eines versäumten Versicherungsschutzes gekündigt werden. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Ein Operationsfehler machte einen jungen Mann zum Pflegefall. Das Uniklinikum Gießen muss dafür 800.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Es ist eine Rekordsumme und sollte Anbieter von Diensthaftpflicht- und Krankenhausversicherer aufhorchen lassen.

Die Summe ist der höchste Betrag, den ein deutsches Gericht in einem solchen Fall je verhängt hat, meldet die Gießener Allgemeine. Ein damals 17-jähriger erlitt bei einem Routineeingriff „irreversible Hirnschäden“. Die Richterin argumentierte, dass der Fehler vermeidbar gewesen sei.

Es habe sich „nicht um einen komplizierten Eingriff gehandelt“, sondern um einen Fehler, den ein Krankenhaus „vermeiden muss.“ Offenbar waren beim Beatmungsgerät die Schläuche falsch eingesteckt worden, woraufhin es zu einer Sauerstoffunterversorgung kam.

Die Höhe des Schmerzensgeld hänge vor allem mit den Folgen des Behandlungsfehlers zusammen. „Die Beeinträchtigungen für den jungen Mann sind so schwer, das ist kaum vorstellbar und sehr gravierend“, erklärte ein Richter. Der heute 23-Jährige habe „seine Persönlichkeit eingebüßt“ und werde „wohl immer auf fremde Hilfe angewiesen“ sein

Zudem habe die „wirtschaftliche Lage mit der Niedrigzinsphase Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeld“. Neben der Summe müsse die Versicherung der Uniklinik zusätzlich die ärztliche Behandlung des jungen Mannes zahlen.

Der Anwalt der Familie, Burkhard Kirchhoff, erklärt: „Es war höchste Zeit und ist ein deutliches Signal an die Versicherer, dass die Summen nach solchen Behandlungsfehlern nach oben angepasst werden.“ Zu lange seien die Zahlungen zu niedrig gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autor: VW-Redaktion

3 Kommentare

  • Kurt Hofmeister

    ISt die „Rekordsumme“ geheim???

  • Sehr geehrter Herr Hofmeister,

    die Summe ist im Beitrag genannt. Das Uniklinikum Gießen wurde zu einem Schmerzensgeld von 800.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

    Mit besten Grüßen

    Tobias Daniel

  • Harald Brünner

    Da gab es schon höhere Summen. Vor einigen Jahren wurde nach einer Operation an einem Schnarcher, der danach ins Wachkoma fiel, eine Schadenersatzsumme von 9 Mio Euro von dem HNO-Arzt und der Anästhesisten gefordert. Wenn ich mich recht erinnere, gab es einen Vergleich über 5 Mio.

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