Juristischer Sieg für Deutsche Steuerberater-Versicherung hat erhebliche Folgen für die Branche

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Ein Sieg für die Pensionskassen – das kam in den letzten Jahren nicht oft vor. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung muss den Nachranggläubigern keine laufenden Zinsen zahlen, hat das Landgericht Frankfurt (LG-F) geurteilt. Das Urteil hat Auswirkungen für Lebensversicherer und Pensionskassen, die Nachrangdarlehen aufgenommen haben.

Das Landgericht hat die  Zahlung laufender Zinsen abgewiesen. Die Nachranggläubiger dürften nicht besser gestellt werden als die Versicherungsnehmer der Deutsche Steuerberater-Versicherung, die zur Sanierung der Pensionskasse Leistungskürzungen hinnehmen mussten. Das Landgericht Frankfurt hat ein „wegweisendes Urteil“ (Az.: 3-14 O 11/20) gefällt, erklärt die Kanzlei Meyer-Köring, die die Kasse vertrat.

Die Vergangenheit der Steuerberater-Versicherung war turbulent. Das Unternehmen war wegen der Niedrigzinsen und fragwürdigen Management-Entscheidungen in Schieflage geraten. Im November 2019 lehnte Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund den Sanierungsplan ab. Daraufhin wurde gemeinsam mit der Bafin ein „Sanierungskonzept“ erarbeitet.

Um in Zukunft die Ansprüche der Versicherten erfüllen zu können, wurde unter anderem eine Absenkung des maximalen Garantiezinses auf 2,25 Prozent angekündigt. Im Januar dieses Jahres folgte eine Änderung im Vorstand: Christoph Zimmermann übernahm die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen sowie Risikomanagement.

Es geht um Millionen

Für das Urteil des LG-F wesentlich war, dass die Steuerberater-Pensionskasse im Jahr 2014 Inhaberschuldverschreibungen über insgesamt zehn Mio. Euro zu 4,375 Prozent Zins p.a. mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2024 begeben hat. Im Jahr 2019 musste die Kasse ein bilanziellen Fehlbetrag in Höhe von 140 Mio. Euro im Jahresabschluss 2018 ausgleichen und wendete hierfür eine in ihrer Satzung verankerte Sanierungsklausel an. Um neben den Versicherten auch die Nachranggläubiger zur Sanierung heranzuziehen, verweigerte sie diesen gegenüber die Zahlung der laufenden Zinsen. Sie berief sich dabei auf die Anleihebedingungen, die ein „der Abwendung der Insolvenz dienendes Verfahren“ als Nachrangfall vorsehen. Ein solches Verfahren sei die von der Pensionskasse nach ihrer Satzung eingeleitete Sanierung, lautete die Argumentation.

Die Gläubiger sahen das anders und bestanden auf ihre Zinsen, sodass am Ende vor Gericht gezogen wurde. Das Landgericht Frankfurt folgte der Auffassung der Pensionskasse.

Das Urteil ist gut für die Versicherungsnehmer der Kasse, schlecht für Versicherer, die selbst Nachranggläubiger von Pensionskassen sind. Denn mitnichten hat nur die Pensionskasse der  Steuerberater Probleme, wie Frank Grund wiederholt erklärt. Die Politik hat die Gefahr erkannt. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich einen Gesetzesentwurf zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgelegt. Damit soll eine Option geschaffen werden, damit Pensionskassenbestände – auch teilweise – leichter saniert werden können.

Versicherer betroffen

Einen weiteren Schritt hat jetzt das LG-F getan. Bei einer Sanierung können sich die Kassen nun auf das „Grundsatzurteil“ berufen und Zinsen einsparen. „Wir freuen uns, dass das Landgericht unserer Argumentation gefolgt ist. Sollte dies auch in weiteren Instanzen Bestand haben, hätte dies weitreichende Auswirkungen auch für andere Lebensversicherungen und Pensionskassen“, erklärt Alexander Knauss, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Meyer-Köring.

Nach diesem Urteil sollten Lebensversicherer und Pensionskassen, die Nachrangdarlehen-Verträge prüfen. Sie sollten sicherstellen, ob ihre vorhandenen Klauseln so ausgelegt werden können, dass die Nachranggläubiger nicht mehr bedient werden müssen, empfiehlt Knauss. Laut Zahlen der Bundesregierung haben von 2008 bis 2017 insgesamt 25 Pensionskassen Nachrangdarlehen und Genussrechte in Höhe von 455 Mio. Euro begeben.

Mit dem Urteil ist ein neues Kapitel in der Pensionskassen-Saga geschrieben. Das Ergebnis ist eine Erleichterung bei der Sanierung und eine Verschlechterung der Gläubigersituation.

Autor: Maximilian Volz