Frank Grund: „Pensionskassenlage trotz einiger Besserungen weiter schwierig“

Bafin-Exekutivdirektor Bernd Grund. Quelle: Bernd Roselieb / Bafin

Der Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der Bafin hat über Pensionskassen gesprochen. Das Gute an den Ausführungen von Frank Grund ist, dass die Situation sich nicht verschlimmert hat; das Schlechte ist, die Probleme bestehen weiter. Der Aufseher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erklärt auch, welche Auswirkungen die neuen Gesetze auf die Pensionskassen haben.

Kürzlich hat der Gesetzgeber Pensionskassen in den Insolvenzschutz der betrieblichen Altersversorgung integriert, an den grundsätzlichen Problemen ändert das wenig. Die Lage der Pensionskassen „bleibt herausfordernd“, erklärt Grund gegenüber der FAZ. Die Pensionskassen seien von der Niedrigzinsphase besonders stark betroffen, die Corona-Krise habe die Lage noch verschärft, aber keine „grundsätzliche Veränderung einer ohnehin schwierigen Situation gebracht“.

Der neuen gesetzlichen Ausrichtung kann der Bafin-Mann Gutes abgewinnen. Die Versicherten müssten sich künftig „noch weniger Sorgen“ um ihre Rente machen. Die Haftung des Arbeitgebers im Falle einer Leistungskürzung durch die Pensionskasse werde ab 2022 auch bei Insolvenz des Arbeitgebers fortbestehen, indem der Pensions-Sicherungs-Verein als kollektive Sicherungseinrichtung die Haftung übernimmt.

Weiter Probleme

Doch das löst nicht die Probleme, nach wie vor seien 135 Pensionskassen unter Aufsicht der Bafin. Immerhin 36 erfreuen sich  gar einer intensiven Beobachtung, doch insgesamt geht es leicht bergauf, denn es waren einmal 45. Da habe sich über die Jahre „einiges zum Besseren gewendet“, etwa weil Arbeitgeber Unterstützungsleistungen beschlossen haben,führt Grund aus.

„Bei den 36 Kassen erwarten wir mittel- bis langfristig, dass Leistungskürzungen drohen, wenn die Träger oder Aktionäre keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen oder es den Kassen nicht gelingt, ausreichende Renditen zu erwirtschaften.“ Stand heute seien keine neuen anstehenden Leistungskürzungen bekannt.

Für die Zukunft wird es wohl weniger Geld für die Versicherten geben.  „Wir arbeiten mit den Pensionskassen daran, dass sie im Bestand und im Neugeschäft – soweit noch nicht geschehen – den Rechnungszins deutlich reduzieren“, erklärt Grund.

In der Lebensversicherung hat Solvency II zu Änderungen in den Produkten geführt, doch das System ist nicht auf die Pensionskassen übertragbar.

Das Problem besteht darin, dass es in der Europäischen Union sehr heterogene Märkte gibt. „Pensionseinrichtungen sind sehr stark geprägt vom Arbeits- und Sozialrecht, und das ist sehr unterschiedlich in den einzelnen Ländern. Das Thema subsidiäre Haftung des Arbeitgebers gibt es fast nur in Deutschland“, erklärt Grund.

Auch kollektive Sicherungseinrichtungen wie der Pensions-Sicherungs-Verein seien „weitgehend unbekannt“, führt er aus. Aufgrund der unterschiedlichen Zusagen, der Unterschiede im Arbeits- und Sozialrecht und bei Sicherungsmechanismen könne man Kapitalanforderungen „nicht harmonisieren“.

Autor: VW-Redaktion

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