Juristischer Sieg für Deutsche Steuerberater-Versicherung hat erhebliche Folgen für die Branche
Ein Sieg für die Pensionskassen – das kam in den letzten Jahren nicht oft vor. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung muss den Nachranggläubigern keine laufenden Zinsen zahlen, hat das Landgericht Frankfurt (LG-F) geurteilt. Das Urteil hat Auswirkungen für Lebensversicherer und Pensionskassen, die Nachrangdarlehen aufgenommen haben.
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