Gonetto kassiert erneute Schlappe vor Gericht gegen Bafin

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Main). Quelle: Verwaltungsgericht FFM.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage von Gonetto gegen die Finanzbehörde abgelehnt. Das Geschäft des Unternehmens verstoße gegen das Provisionsabgabeverbot, argumentiert die Bafin seit Jahren. Ohne direkten Zugriff auf Maklerunternehmen hielt die Aufsicht die Versicherer an, ihr Geschäft mit dem Unternehmen zu prüfen, woraufhin sich (fast) alle Versicherer zurückzogen. Das Unternehmen klagte, jetzt wurde ein Urteil gefällt.

Das Geschäftsmodell von Gonetto ist umstritten. Neben einem Online-Vergleichsrechner für Nettotarife, der derzeit abgestellt ist, wollte das Unternehmen bestehende Verträge von Kunden übernehmen. Die Provisionen sollten minus einer Bearbeitungsgebühr an den Kunden ausbezahlt werden, was der Bafin missfiel. Die Bonner und Frankfurter Behörde argumentierte mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz und wurde tätig.

Die Finanzaufsicht hat zwar keinen direkten Zugriff auf Versicherungsmakler, sehr wohl aber auf die Versicherer. Diese wurden dazu angehalten, ihr Geschäft mit Gonetto zu überdenken, was die meisten taten. Der Rechtsauffassung der Bafin zum Provisionsabgabeverbot schloss sich im September 2018 ein Gericht an, wie das Handelsblatt berichtete. Laut Einschätzung der Bafin muss an der Provisionsreduktion auch der Versicherer beteiligt sein, die Erstattung oder Leistungserhöhung müsse direkt im Vertrag erfolgen. Es ist unwahrscheinlich, dass die Versicherer das zulassen.

Das sagen die Richter jetzt

Die neuste Verhandlung von Gonetto gegen die Bafin am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (VGFM)  erfolgte mündlich und ist ganz frisch. „Die Kammer hat mit am 5. November 2020 verkündeten Urteil, die Klage abgewiesen“ und ist bemüht, „zeitnah die schriftlichen Entscheidungsgründe abzusetzen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie Sanaz Moradi Karkaj, Richterin und Pressesprecherin des VGFM, gegenüber VWheute bestätigte.

Der Gonetto-Geschäftsführer Dieter Lendle  kannte das Urteil noch nicht, als VWheute ihn kontaktierte. Er hatte nach dem Verlauf der Verhandlung am letzten Donnerstag allerdings bereits ein „Gefühl“, dass es „in diese Richtung gehe“, erklärte er im Telefongespräch.

Unterschiedliche Auffassungen

Die Begründung des Gerichts wird interessant, das Provisionsabgabeverbot ist des Öfteren ein Streitfall. So hat Check24 bei einer Jubiläumsaktion vor nicht allzu langer Zeit dagegen verstoßen. Der Bafin wurde damals vom Votum-Verband vorgeworfen, zu lange reaktionslos geblieben zu sein.

Einige Juristen sehen durchaus, dass Lendle mit seiner Rechtseinschätzung einen validen Punkt hat. Im April 2019 bezeichnete der Jurist Norman Wirth das Verhalten der Bafin als „staatlich sanktionierten Boykottaufruf gegen einen Versicherungsmakler“. Das Gesetz kritisierte er: „Das Provisionsabgabeverbot verzerrt den Wettbewerb, da Versicherer über die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen und ihre Ausschließlichkeitsorganisation dem Kunden Rabatte zukommen lassen können“. Das berge „die Gefahr von wettbewerbsverzerrenden Kampagnen gegen Makler“, die das nach Lesart der Bafin nicht dürfen.

Dem kann sich Lendle nur anschließen: „Der Fehler liegt im sogenannten Provisions­abgabeverbot, das vor dem Zweiten Weltkrieg erlassen wurde, als der Versicherungsvertrieb größtenteils über Haustürgeschäfte abgewickelt wurde“, erklärte er im September 2020, also rund zwei Monate vor dem aktuellen Prozess.

Tadel an Gonetto

Einige Marktbeobachter kritisieren das Geschäftsmodell von Gonetto. Das Unternehmen würde die Kunden zum Abschluss unnötiger Versicherungen anspornen. Diesen Vorwurf wies Lendle von sich: „Wir drängen Kunden nicht dazu, neue Versicherungen abzuschließen. […]  Wir sorgen lediglich dafür, dass diese Verträge durch Rückzahlung der Provision an den Kunden quasi auf den provisionsfreien Nettotarif umgestellt werden.“

Wenn der Bann der Bafin sich am Ende der Prozesskette als rechtens bewahrheiten sollte, könnte das Geschäftsmodell von Gonetto Schaden nehmen. „Das Wachstum unseres Unternehmens ist sehr eingeschränkt. Wir können aber durchaus Nettotarife anbieten“, erklärte Lendle im Juli dieses Jahres.

Wie der Fall weitergeht muss offen bleiben, ohne die Urteilsbegründung ist eine Einschätzung nicht möglich. Darauf wartet auch Lendle. Von der Begründung und der Wirtschaftlichkeit mache er es abhängig, „ob er weiter prozessiere“, erklärte er im Gespräch. Vom Ansatz her „glaube er das aber schon“.

Autor: Maximilian Volz

Ein Kommentar

  • Ein Dinosaurier dieses Provisionsabgabeverbot…war doch bereits ausgestorben, wieso erwecken wir so etwas wieder zum Leben und wundern uns dann über digitales Niemandsland in D?

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