Gonetto-Chef Lendle: „Existierendes Provisionsabgabeverbot ist nicht mit EU-Recht vereinbar“

Dieter Lendle. Quelle: Gonetto

Das Insurtech Gonetto steht wegen seiner Praxis, Bestandsprovisionen für Versicherungsmakler an die Kunden weiterzuleiten, in der Kritik. Anfang November muss sich das Start-up deswegen auch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt verantworten. Für Gonetto-Chef Dieter Lendle sind die bisherigen Regelungen nicht mehr zeitgemäß.

„Wir können keinen erkennen, was uns auch renommierte Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker bestätigen. Der Fehler liegt im sogenannten Provisions­abgabeverbot, das vor dem Zweiten Weltkrieg erlassen wurde, als der Versicherungsvertrieb größtenteils über Haustürgeschäfte abgewickelt wurde. Damals sollten Verbraucher davor geschützt werden, dass ihnen der Vertreter 100 Mark auf die Hand verspricht, wenn sie sofort unterschreiben“, betont er in einem Gespräch mit Börse-Online.

Auch die Kritik am Geschäftsmodell seines Unternehmens hält Lendle für unbegründet: „Wir drängen Kunden nicht dazu, neue Versicherungen abzuschließen. Wer zu uns kommt, behält seine bestehenden Verträge. Wir sorgen lediglich dafür, dass diese Verträge durch Rückzahlung der Provision an den Kunden quasi auf den provisionsfreien Nettotarif umgestellt werden.“

„Die Bafin kann unser Geschäftsmodell nicht untersagen, aber sie hat die Versicherer zum Boykott gegen uns aufgerufen, ihnen regelrecht gedroht, wenn sie mit uns zusammenarbeiten.“

Dieer Lendle, CEO von Gonetto

Vielmehr würde damit „die Bestandsprovision von meistens circa 20 bis 25 Prozent“ entfallen, „die jedes Jahr an den Versicherungsmakler gezahlt wird, bei dem man den Vertrag irgendwann in grauer Vorzeit abgeschlossen hat“. Zudem mache „nur Sachversicherungen, bei denen Abschlussprovisionen keine Rolle spielen, auch keine Autoversicherungen. Die Umstellung und Verwaltung kostet bei uns einen Euro pro Vertrag und Monat, also zwölf Euro im Jahr, egal wie hoch die Prämie ist“.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Das Abgabeverbot ist zeitgerecht. Und aus welchem Grund soll denn das gegen das EU-Recht verstoßen. Schon heute gibt es die Möglichkeit als Versicherungsmakler auf Honorar-Grundlage tätig zu werden. Im Übrigen kommt es nicht nur auf die harten Kriterien an, sondern auf die viel wichtigeren
    weichen Kriterien. Z.B. Vertragspflege nach Risikoveränderung, personalisierte Inkassobeobachtung, Einschätzung und Beobachtung der Zahlungsfähigkeit der Vers.Gesellschaften, Risikoeinschätzung der Objekte mit unabhängignen Gutachtern, Schadensbegleitung des VN von A-Z. Rechtsberatung im Bestand und für Neugeschäschfte. Im Übrigen sind etgwa 95% der VN allein schon überfordert, um die Vers. Bed. zu verstehen. Wie wollen Sie denn Ihren Kunden betreuen, wenn Sie nur als Beweggrund anführen, dass Ihre Vertragsumstellung € 1,– kosten und die anderen Kosten außen vor lassen. Ich bin ziemlich sicher, dass, wenn ich Ihren Betrieb risikotechnisch durchleuchten sollte, Baustellen finde, die Sie zu Lasten ihres Eigenkapitals und Ihrer Kunden im Moment ruhen lassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

9 + 10 =