Lebensversicherer: Wie die Branche den niedrigen Zinsen trotzen will

Quelle: Bild von Olya Adamovich auf Pixabay

Es ist bekanntlich kein Geheimnis mehr: Die anhaltende Niedrigzinsphase macht den Lebensversicherern weiterhin zu schaffen. Ein aktuelles Patentrezept dagegen hat die Branche indes nicht – allenfalls Stellschrauben, um die Auswirkungen abzufedern. Aktuelles Beispiel: Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 auf 0,5 Prozent zu senken.

„Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird. Daher ist eine Absenkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab 2021 geboten“, begründet der DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader die Empfehlung.

Demnach hätten sich die zehnjährigen Euro-Swap-Sätze in diesem Jahr erstmals im negativen Bereich bewegt, konstatiert der DAV. Vor zehn Jahren lag dieser Zinssatz bei etwa 3,5 Prozent, aktuell ist er von seinen historischen Tiefstständen auf etwa 0,1 Prozent gestiegen, heißt es weiter.

Eine weitere Stellschraube: Um den geänderten Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen, hat der Aktuarverband seine Methodik angepasst. Anders als in der Vergangenheit orientiere sich die Zinsempfehlung nicht mehr primär an den historischen Renditen europäischer AAA-gerateter Staatsanleihen. Vielmehr berücksichtige der neue Höchstrechnungszins die künftig realistisch am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen der Lebensversicherungsunternehmen für neu abgeschlossene Verträge, so die Aktuare.

Berechnungsgrundlage dafür sei ein repräsentatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherers mit konservativer Kapitalanlagestrategie – bestehend aus festverzinslichen Wertpapieren und einem geringen Anteil aus Substanzwerten wie Aktien und Immobilien. Unter Annahme verschiedener Zinsentwicklungen projizierten die Aktuare schließlich die Durchschnittsrenditen für die Zukunft, die aus diesem Anlageportfolio abgeleitet wurden.

„Zusätzlich wurde ein 40-prozentiger Abschlag als Sicherheitspuffer eingerechnet, so wie ihn der Gesetzgeber bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert hat“, erläutert Bader das Vorgehen. Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen entfallen sei, setzt die DAV diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass auch in Tiefzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss, heißt es weiter.

Quelle: DAV auf Youtube

Erste Versicherer senken bereits die Verzinsung

Immerhin: Manch Versicherer reagiert bereits auf diese Entwicklung und reduziert die Verzinsung für das Ersparte. Bestes Beispiel: Die Allianz Leben senkt die Gesamtverzinsung moderat um 0,3 Prozentpunkte. Bei den klassischen Verträgen liegt diese nun bei 2,5 Prozent, bei dem Konzept „Perspektive“ sind es 2,6 Prozent. Für die neueren Policen ohne Garantiezins sinkt die laufende Verzinsung von 2,9 auf 2,6 Prozent.

Auch die Alte Leipziger hat ihre Verzinsung gesenkt. Die laufende Verzinsung für die moderne Rentenversicherung AL-Rente Flex beträgt demnach 2,35 Prozent (2019: 2,60 Prozent). Die laufende Verzinsung ist die Summe aus garantierter Verzinsung und laufender Überschussbeteiligung.

Lediglich die Ideal Lebensversicherung, die DEVK sowie die Axa Lebensversicherung AG und ihre Zweigniederlassung DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung setzen auch im kommenden Jahr auf Stabilität. Auch die HDI Lebensversicherung AG will ihre Gesamtverzinsung trotz sinkender Kapitalmarktzinsen im kommenden Jahr bei 3,0 Prozent belassen.

Kleinlein: Absenkung des Garantiezinses wäre „ein weiterer Sargnagel“

Der GDV plädiert dafür, dass der Garantiezins nicht vor 2021 abgesenkt werden sollte. „Der Vorschlag für eine Absenkung des Höchstrechnungszinses ist wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds nachvollziehbar. Die Unternehmen brauchen allerdings Zeit für die Vorbereitung  – eine Absenkung sollte daher möglichst frühzeitig bekanntgegeben werden und nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgen“, heißt es in einer Stellungnahme des Branchenverbandes.

Außerdem plädiere der GDV dafür, die verbleibende Zeit für eine Riester-Reform zu nutzen. Insbesondere sollte bei einer Absenkung des Höchstrechnungszinses für neu abgeschlossene Riester-Verträgen die vom Gesetzgeber verlangte Beitragsgarantie gelockert werden, um weiterhin eine sicherheits- und chancenorientierte Anlage der Kundengelder zu ermöglichen“.

Kritik an der Empfehlung der DAV gibt es – beinahe erwartungsgemäß – vom Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein. Für den Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) wäre die Absenkung des Garantiezinses für neue Verträge ein weiterer Sargnagel für die Lebensversicherungen. „Lebensversicherungen rentieren sich für die Kunden dann noch weniger als bisher“, betonte Kleinlein gegenüber dem Tagesspiegel.

Zwar geht Kleinlein davon aus, dass das Bundesfinanzministerium der Empfehlung der Aktuare folgen wird. Die Umsetzung sollte jedoch frühestens zum 1. Januar 2021 erfolgen, sagte der Verbraucherschützer. Alles andere wäre „falscher Aktionismus“, so der BdV-Sprecher.

Dennoch geht der Verbraucherschützer mit den Überschussdeklarationen der Lebensversicherer hart ins Gericht: So würden sich die Verzinsungen nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge beziehen, wie den Verbrauchern fälschlich suggeriert werde, sondern nur auf einen Teil davon. Je nach Kostenbelastung und Vertragsdauer fällt die „echte“ Rendite (also die Beitragsrendite) daher häufig um einiges niedriger aus.

„Wenn ein Versicherer drei Prozent Überschussbeteiligung deklariert, dann kommt letztlich nur ein Bruchteil davon beim Kunden an. Die deklarierten Überschüsse sind für die Kundinnen und Kunden genauso aussagekräftig wie die Angabe der Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge“, moniert Kleinlein.

So beziehe sich die Verzinsung laut dem BdV-Chef auf den Betrag, der nach Abzug von Verwaltungs-, Risiko- und Abschlusskosten übrigbleibt. „Der Sparanteil beträgt oft nur 80 Prozent von dem, was an den Versicherer gezahlt wird. Auch bei drei Prozent Überschussbeteiligung kann die tatsächliche Rendite sogar negativ werden“, erklärt Kleinlein.

„Wenn die Versicherer nicht erklären, dass die deklarierte Überschussbeteiligung nur auf den Sparanteil wirkt, werden die Versicherten gezielt in die Irre geführt. Die Intransparenz mit der Überschussdeklaration ist ein wichtiger Baustein im legalen Betrug der Lebensversicherer. Die Aufsichtsbehörde sollte diesem Treiben ein Ende bereiten und die Versicherten vor falschen Renditeerwartungen schützen“, fordert Kleinlein.

KPMG: Kein Durchbruch bei der „Zukunft der Lebensversicherung“

Angesichts niedriger Zinsen, einem Wandel im Konsumentenverhalten und einer veralteten Technologie ist es nach Ansicht der Beratungsgesellschaft KPMG jedoch wenig verwunderlich, dass die Versicherer noch keinen Durchbruch in Sachen „Zukunft der Lebensversicherung“ erreicht haben.

„Die Frage nach der Priorisierung der Themen beantworten nicht alle Marktteilnehmer gleich – die Altlasten nach und nach abzubauen oder sich sehr dezidiert auf neue Lösungen für die Altersvorsorge und auf den neuen Kunden zu fokussieren. In der nahen Zukunft wird die Politik auf die Versicherer immer mehr Druck aufbauen, um den privaten Teil der Altersvorsorge nachhaltig zu stärken. Ein Beispiel dafür ist die aktuelle Diskussion über die Reform der Riesterrente. Wenn die Branche nicht bald auf Wachstumskurs lenkt – der Bedarf ist ja da! – werden die Bestände in ihr Abwicklungsstadium übergehen müssen … und die Versicherer ebenso“, warnen die KPMG-Experten gegenüber VWheute.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Hermann Weinmann

    Da ist sie wieder diese böse Aussage vom legalen Betrug – gesetzlich erlaubter Betrug unter Mitwirkung der BaFin. Warum betreiben eigentlich die Herrschaften vom Bund der Versicherten die Lebensversicherung nicht selbst? Ich wäre bereit, 20.000 Euro zu investieren. Auch die Beratungsgesellschaft KPMG könnte sich anschließen und vielleicht die Abwicklung der Lebensversicherer verhindern.

    gez. Prof. Dr. Hermann Weinmann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

vier × 5 =