Chubb muss Ex-Wirecard-Chef Braun die Kosten für seine PR-Berater bezahlen

Wirecard Hauptsitz in Aschheim. (Quelle: Wirecard)

Markus Braun sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Sein D&O-Versicherer Chubb will nicht zahlen, weil Braun vorsätzlich den Wirecard-Betrug deckte. Der Ex-CEO bestreitet das und will die Kosten für seine Anwälte und PR-Berater von Chubb erstattet bekommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab nun Braun recht.

Ein Konsortium aus sechs Versicherern unter Leitung von Chubb deckt Markus Braun mit einer Managerhaftpflicht von über 125 Mio. Euro. Chubb tritt mit einer Deckungssumme in Höhe von 15 Mio. Euro als sogenannter Grundversicherer auf, Wirecard hatte aber auch Verträge u.a. mit R+V, Swiss Re, AGCS, AIG, Liberty und QBE.

Die Police deckt keine Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Diese Meinung vertritt Chubb. Braun sei bekannt gewesen, dass Wirecards Finanzberichte seit Jahren falsch waren. Der Ex-CEO argumentiert indes, er sei selbst ein Opfer des Betrugs in seinem Unternehmen. Er wehrt sich gegen die Vorwürfe und hat mehrere namhafte Anwälte und einen Pressesprecher engagiert, die ihm dabei helfen sollen. 

Das Landgericht Frankfurt hatte Braun im Streit mit Chubb zwar recht gegeben, den Antrag auf Übernahme der PR-Kosten aber abgelehnt. Das OLG Frankfurt stellte nun fest: Gemäß den Versicherungsbedingungen seien PR-Kosten gedeckt, wenn einer versicherten Person „durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden“ drohe. Dies treffe im Fall Markus Braun zu. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts nicht anfechtbar. Im Hauptsacheverfahren in dieser Sache soll am 1. Dezember vor dem OLG verhandelt werden. (Az.: 7 U 150/21)

Autor: VW-Redaktion

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