Deutsche Aktuarvereinigung und GDV für unveränderten Höchstrechnungszins

In welchem Verhältnis sollen Risiko und Garantie stehen? Quelle: qimono bei Pixabay.
Einigkeit beim Zins. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung 2023 auf unverändertem Niveau von 0,25 Prozent zu belassen. Aktuell liegt der Wert noch bei 0,9 Prozent, sinkt aber zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent. GCV-Chef Asmussen stimmt der DAV zu.
Die wirtschaftlichen und pandemischen Unsicherheiten sind der Grund für die konservative Herangehensweise beim Zins. „Nicht zuletzt in Anbetracht der wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Coronapandemie sehen wir derzeit keine Anzeichen für eine spürbare Erholung der Zinsen in naher Zukunft“, begründet DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann. Es sei noch zu früh, die langfristige Entwicklung der Inflation und die potenziellen Reaktionen der Europäischen Zentralbank zu prognostizieren. „Mit dieser Empfehlung wollen wir Planungssicherheit für die deutsche Altersvorsorge in äußerst unsicheren Zeiten schaffen“, so Dr. Schneidemann.
Der GDV stimmt der Einschätzung zu. „Die Empfehlung der DAV ist vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Zinsen und der Unsicherheiten durch die Corona-Krise folgerichtig, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Dringend notwendig bleibe eine zügige Reform der geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge: Die neue Bundesregierung sollte die Flexibilisierung der bislang gesetzlich geforderten vollständigen Beitragsgarantie „schnell angehen“. Anderenfalls drohen auch bei der Altersvorsorge über den Betrieb Angebotslücken, da Arbeitgeber kaum noch Beitragszusagen mit Mindestleistung gewähren könnten, warnt Asmussen. Diese würden vor allem von mittelständischen und kleineren Unternehmen genutzt.
DAV will Änderungen an Garantieanforderungen
Auch der DAV hat Forderungen an die Politik. Mit Blick auf die baldige Senkung des Höchstrechnungszinses zum Jahreswechsel appelliert die DAV noch einmal „eindringlich“ an die sich gerade findende Bundesregierung, die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte schnell neu zu definieren. „Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, führt Schneidemann aus. „Sinnvolle Garantien“ lägen deutlich unterhalb des Beitragserhalts, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde.
Zudem spricht sich die DAV für einen grundsätzlich neuen Blick auf den Begriff der Garantien aus. Diese wurden bislang häufig als Mindestrendite verstanden. „Angesichts der anhaltenden Nullzinsphase ist diese Betrachtung aber nicht mehr sachgerecht und zeitgemäß. Vielmehr sind Garantien heutzutage das Sicherheitsnetz für den Fall sehr schlechter Kapitalmarktentwicklungen“, sagt Schneidemann. Um dem Wunsch der Kundinnen und Kunden nach Sicherheit gerecht zu werden und gleichzeitig Renditechancen nicht zu verbauen, dürfe das Garantieniveau aus aktuarieller Sicht „nicht zu hoch“ sein.
Autor: VW-Redaktion