Bafin hat LV-Vermittlervergütung genau auf dem Schirm

Versicherungsfachmann Frank Grund. Quelle: Uli Deck / BGV.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschäftigt sich mit der Vergütung von Versicherungsvermittlern beim Abschluss von Lebensversicherungen. Auf der virtuellen GDV-Konferenz zur Versicherungsregulierung sagte BaFin-Exekutivdirektor für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht Frank Grund, die Aufsicht werde sich in dieser Frage noch konkret positionieren, doch er verriet auch seine Vorstellungen.

Grund sagte zum Thema Provisionsdeckel: „Klare gesetzliche Spielregeln wären uns am liebsten.“ Der FDP-Finanzexperte Florian Toncar hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Liberalen gegenüber Eingriffen in die Preisfindung eher abgeneigt sind. Verbraucherschutz müsse letztlich auch Nutzen bringen. „Eingriffe in die Provisionsgestaltung sehe ich kritisch.“

Die Bafin habe sich laut Grund für die kommenden vier Jahre zehn Ziele gesetzt. Dazu gehöre auch der kollektive Verbraucherschutz. Bereits 2022 stehe die Vermittlervergütung im Bereich der Lebensversicherung auf dem Prüfstand. Es gehe angesichts von Null-Zinsen um Value for Money. „Wir werden uns noch konkret äußern“, sagte Grund. Zu hohe Vertriebsvergütungen – unmittelbar durch den Versicherer oder mittelbar durch Fondsanbieter oder sonstige Dritte – können zu „Fehlanreizen“ am Point of Sale führen, erklärte Grund. Zusätzlich könnten überhöhte Kosten für ein Produkt zu einem unausgewogenen „Preis-Leistungs-Verhältnis“ führen.

Nachhaltigkeit und Berichtswesen

Wichtig ist der Bafin in den Mittelfristzielen und in den Aufsichtsschwerpunkten 2022 die Digitalisierung. Die Bafin interessiere, ob die Versicherer ihre eigene digitale Transformation „finanzieren und operativ umsetzen können“. Ebenso ist für die Bonner spannend, ob und wie Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen eingesetzt wird. Ein wesentlicher Punkt bei der Digitalisierungsfrage ist der Schutz vor Cyberattacken. „Wir haben bei unseren Prüfungen vor Ort festgestellt, dass es in puncto IT-Sicherheit bei den Versicherern noch Verbesserungspotenzial gibt.“ Es werde weiter geprüft, insbesondere die IT-Governance interessiere.

Das Thema Nachhaltigkeit bleibt „weit oben“ auf der Bafin-Agenda. Eine Frage wird sein, wie die Versicherer ihre Klimarisiken im obligatorischen ORSA-Bericht einschätzen, also in der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung. Spätestens ab 2022 müssen alle ORSA-Berichte Aussagen zum Klimawandelrisiko enthalten. Wenn Unternehmen diese Gefahren für nicht wesentlich erachten, müssen sie das im ORSA-Bericht genau begründen. Sind wesentliche Klimarisiken ausgesetzt, müssen die Häuser unterschiedliche Stressszenarien durchrechnen, erinnerte Grund.

Das große Thema

Keine Grund-Rede ohne Solvency II. Grund interessiert besonders, ob die Unternehmen die Anforderungen des Regelwerks Solvency II Ende 2031 sicherstellen können, ohne dabei Übergangsmaßnahmen anwenden zu müssen. In diesem Jahr läuft die Übergangsfrist aus.

Mit der Überarbeitung des Solvency II-Regelwerks zeigte sich Grund zufrieden. Die Vorschläge der EU-Kommission erscheinen ihm „besser ausbalanciert“ als die Stellungnahme, die EIOPA Ende 2020 vorgelegt hat.

Das Risiko einer zu starken finanziellen Belastung der gesamten Branche – speziell der deutschen Lebensversicherungsunternehmen – sei nun „nicht mehr gegeben“. Die Kommission habe deutliche Erleichterungen vorgesehen, etwa bei der Risikomarge und der Volatilitätsanpassung.

Autor: Manfred Brüss/ VW-Redaktion

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