BSV: Brauerei klagt gegen die Allianz

Quelle: Bild von Tibor Janosi Mozes auf Pixabay

Die Allianz muss erneut wegen Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) vor Gericht. Die Brauerei Giesinger Bräu fordert vom Versicherer einen Betrag von rund 240.000 Euro für Ausfälle aus dem ersten Lockdown im März 2020.

„Wir haben die Versicherung vor ca. zehn Jahren abgeschlossen. Und immer brav Beiträge gezahlt“, wird Brauerei-Chef Steffen Marx bei Bild zitiert. Dabei sei die Weigerung der Allianz, die geforderte Summe zu zahlen, „unter aller Sau“. Einen Vergleich lehnte der Bierbrauer bereits ab und fordert den gesamten Betrag: „Darunter machen wir es nicht“. Heute ist vor dem Landgericht München I der erste Verhandlungstag.

Die 12. Zivilkammer am Landgericht München I hatte in der Vergangenheit bereits in mehreren Fällen zugunsten der Kläger entschieden. Die Richter kritisierten dabei vor allem die Allianz wegen ihrer vermeintlich „intransparenten“ Versicherungsbedingungen. Erst im November 2020 hatten die Richter der Klage von Jürgen Lochbihler, dem Wirt des Pschorr am Münchener Viktualienmarkt, stattgegeben. Demnach muss der Versicherer dem Gastronomen rund 465.000 Euro zahlen.

Die Allianz hatte sich allerdings bereits in mehreren Fällen außergerichtlich mit den Klägern geeinigt – darunter im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ oder mit dem Wirt des Münchner Restaurants „Guido al Duomo“. Details der Einigung sind in beiden Fällen hingegen nicht bekannt.

Ende März 2021 hatte eine Zivilkammer des Landgerichts München II die Klage eines Gastronomen aus Reutberg gegen die Allianz abgewiesen. Der Wirt hatte einen Betrag in Höhe von 250.950 Euro eingeklagt. Nach Ansicht der Richter bestand kein Versicherungsschutz für coronabedingte Umsatzausfälle.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Anfang März durchblicken lassen, dass die Klage – auch in höheren Instanzen – kaum Aussichten auf Erfolg haben würde. Die Vertreter der Allianz hatten zudem laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) deutlich gemacht, dass der Versicherungsschutz der Reutberger Wirte nicht für neuartige Krankheiten wie Covid-19 gelte.

Ein Vergleich sei zudem gescheitert, weil die Anwälte der klagenden Gastronomen bei einem Vergleich mindestens vierzig bis fünfzig Prozent der von ihnen geforderten Summe verlangt hatten.

Kurz zuvor hatte die 10. Zivilkammer am Landgericht München II gleich in vier Fällen die Klagen gegen die Allianz, die Helvetia und die Haftpflichtkasse abgewiesen. Die betroffenen Gastronomen hatten von den Versicherern rund 460.000 Euro gefordert.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in den jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten und Erregern aufgenommen sei, für die die jeweiligen Policen gelten. Da Covid-19 jedoch nicht darin enthalten sei, würde auch kein Versicherungsschutz bestehen.

Autor: VW-Redaktion

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