BSV: Weitere bayerische Wirte gehen gegen Allianz vor Gericht

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Die Allianz muss sich vor dem Landgericht München mit weiteren Klagen um die Betriebsschließungsversicherung (BSV) auseinandersetzen. So verklagen die Wirte des Reutberger „Klosterbräustüberls“ den Versicherer auf die Zahlung von 250.950 Euro. Der Konzern will – wie auch in anderen Fällen – auf der Basis des „bayerischen Kompromisses“ nur 15 Prozent der in der Police vereinbarten Höchstzahlung auszahlen.

Die Argumentation der Allianz ist laut einem Bericht des Münchener Merkur die gleiche wie auch in den übrigen Fällen: Covid-19 sei nicht in den Bedingungen des Versicherungsvertrages gelistet „und daher unserer Auffassung nach nicht versichert“. Der Münchener Fachanwalt für Versicherungsrecht, Markus Goltzsch, welcher die Kläger vertritt, sieht dies naturgemäß anders: „Die zentrale Frage ist, wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen versteht“.

„Die Versicherung bietet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes bei Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder Krankheitserregern zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern den versicherten Betrieb schließt“, zitiert der Jurist aus den Versicherungsbedingungen der Allianz.

Die Entscheidung ist – wie in vielen Fällen – noch offen. Heute entscheiden die Richter am LG München über die Klage eines Gastronomen aus dem bayerischen Dietramszell, der nach dem ersten Lockdown im März 2020 rund 83.000 Euro von der Allianz fordert. Am 21. April 2021 beschäftigt sich das Landgericht mit der Klage eines weiteren Gastronomen aus dem Landkreis gegen die Axa. Dabei geht es um 102.000 Euro.

Bereits vor einigen Wochen hatte die Allianz mit dem Wirt des Münchner Restaurants „Guido al Duomo“ im juristischen Streit um die BSV einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Auch im Fall der Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ hatte sich die Allianz bereits im Oktober 2020 außergerichtlich geeinigt. Details der Einigungen sind in beiden Fällen nicht bekannt.

Autor: VW-Redaktion

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