BSV: Gastronom aus Neuss unterliegt vor Gericht

Quelle: Bild von Arek Socha auf Pixabay

Neue Entscheidung in der Endlos-Debatte um die Betriebsschließungsversicherung (BSV). Am Dienstag hat das Landgericht Neuss die Klage eines Gastronomen aus Neuss abgelehnt. Die Begründung: Die BSV deckt nur Krankheiten ab, die es im Jahr 2000 schon gab (Az.: 9 O 292/20).

Im konkreten Fall hatte der Betreiber eines griechischen Restaurants in der nordrhein-westfälischen Stadt eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und ab dem 23. März für 30 Tage Zwangsschließung im ersten Lockdown 24.000 Euro Verdienstausfall gefordert.

Die Richter wiesen die Klage jedoch ab und begründeten dies damit, dass der Versicherungsschutz nur Folgen aus Krankheiten abdecken würde, die schon 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Da Covid-19 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt war, bestehe auch kein Anspruch.

Dabei sollte die sogenannte „Bayerische Lösung“ auch bundesweit die coronabedingten Folgeschäden für die Gastronomen und Hoteliers zwar halbwegs abzufedern. Nur bei den Betroffenen selbst stieß das Gebaren der Branche selbst auf wenig Gegenliebe. Während einige bayerische Gastwirte die Versicherer mit einem Schmähvideo durch den Kakao zogen, bevorzugten andere Gastronomen und Hoteliers den Rechtsweg – mit teuren Folgen, entschieden doch einige Gerichte bereits zugunsten der Betroffenen.

Autor: VW-Redaktion

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