Juristischer Erfolg für die DEVK: Deutsche Bank unterliegt ehemaligen Postbank-Aktionären
Konzernzentrale der DEVK in Köln. Quelle: DEVK
Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären ist abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurück. Die Karlsruher Richter bestätigten ein vorangegangenes Urteil des OLG Köln, das den Anteilseignern recht gegeben hatte. Diese hatten der Deutschen Bank vorgeworfen, im Zuge der Postbank-Übernahme einen zu niedrigen Kaufpreis geboten zu haben. Auch für die Kölner DEVK als früheren Aktionär der Postbank ist das Urteil ein Erfolg.
