„Wir mussten erst mit unseren Medienkontakten und einer Klage drohen“: Versicherer zahlen Einbruchsopfer von Gelsenkirchen aus

Einsatzkräfte der Polizei stehen vor der Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Nach dem Einbruch in den Tresorraum der Bank fordern besorgte Kunden Informationen. Bildquelle: picture alliance/dpa/ Christoph Reichwein

Drei Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassen-Filiale im Ruhrgebiet kommt Bewegung in die Schadensabwicklung. Erste Hausratversicherer zahlen hohe Summen an Betroffene aus. Der Durchbruch gelang jedoch erst nach massivem Druck.

Es war ein Einbruch wie aus einem Kriminalroman: Ende Dezember bohrten sich Unbekannte über ein angrenzendes Parkhaus durch eine massive Wand direkt in den Tresorraum der Gelsenkirchener Sparkasse. Fast alle der rund 3.250 Schließfächer wurden aufgebrochen.

Gleich nach dem Einbruch bezifferte die Polizei den Beutewert auf rund 30 Mio. Euro. Doch dabei handelt es sich nur um die maximale Versicherungssumme, wenn man für jedes der aufgebrochenen Schließfächer eine Haftungsgrenze in Höhe von 10.300 Euro heranzieht. Doch einige Anwälte der Opfer sprachen von einem dreistelligen Millionenbereich, VWheute berichtete.

Der Dattelner Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann teilt inzwischen mit, dass er für elf seiner Mandanten Entschädigungen in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro erwirkt hat. Er beschreibt auf Facebook auch, wie er das geschafft hat: „Leider mussten wir auch hier erst mit unseren Medienkontakten und einer Klage drohen, dann klappte es aber doch relativ schnell. Diese Mandanten hatten zudem die Inventarlisten genau nach unseren Vorgaben gemacht, waren von Anfang an dabei und konnten alles lückenlos belegen!“

Streitpunkt Haftungsgrenze: Musterklagen gegen die Sparkasse

Offenbar waren die Nachweise über den Inhalt der Fächer – oft eine der größten Hürden bei Schließfacheinbrüchen – stichhaltig für die Hausratversicherer. Viele Kunden können jedoch nicht nachweisen, weitaus höhere Werte in Form von Bargeld, Schmuck oder Gold gelagert zu haben.

Deshalb versuchen die Anwälte, darunter auch Kuhlmann, dafür zu sorgen, dass die Bank die volle Haftung übernimmt und nicht nur den versicherten Betrag von 10.300 Euro pro Fach. Kuhlmann hat deshalb bereits Musterklagen gegen das Geldinstitut eingereicht. Der Vorwurf: Die Sparkasse habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt und die Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt. Kuhlmann verweist auf ein 60-seitiges Gutachten. Das hat er bei einem renommierten Sachverständigen in Sachen Bankensicherheit in Auftrag gegeben. In der Tat gab es offenbar Probleme mit der Alarmanlage und einige Experten fragen sich zudem, warum der Tresorraum über die Feiertage unbeaufsichtigt war.

Rechtsanwalt Hans Reinhardt erklärte gegenüber Bild: „Die Sparkasse hat die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Sicherung der Schließfächer. Alles musste auf dem neuesten Stand der Technik sein, es mussten regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen der Alarmsysteme durchgeführt worden sein, bauliche Schwachstellen geprüft werden. Stellt man Sorgfaltspflicht-Verletzungen fest, entfällt die vertraglich vereinbarte Haftungsgrenze, und die Sparkasse trifft die volle Wucht der kompletten Haftung.“

Ferner berichtete Anwalt Burkhard Benecken im Welt-Interview, dass die Haftungsgrenze im Kleingedruckten im Vertrag zwar drinstehe, den die Kunden unterschrieben haben. Aber im mündlichen Gespräch mit dem Bankberater wurde das nicht thematisiert. In vielen Fällen sei das durch Aussagen von beim Vertragsabschluss anwesenden Zeugen belegt. Somit handele es sich um einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht der Bank aus dem Mietfachvertrag.

Autor: VW-Redaktion

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