LG München sieht BSV-Verweigerung der Versicherer kritisch

Ehemalige Manager der EEV AG müssen sich wegen Betruges verantworten. Quelle: Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) bleibt juristisch umstritten. Aktuell hat sich das Landgericht München I in mehreren Verfahren in seiner vorläufigen Rechtsansicht dahingehend geäußert, dass es die Weigerungen einiger Versicherer in der BSV „kritisch sieht“, meldet L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft (LPR).

Vor dem Landgericht München werden derzeit mehrere BSV-Fälle verhandelt – VWheute berichtete. Laut der Kanzlei nahm die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg „eine umfassende Abwägung“ vor und erklärte, dass eine pauschale Festlegung in den Fällen nicht möglich sei. Zugleich habe sie aber deutlich gemacht, dass aus dem gleichen Grund die“ pauschalen Weigerungen der Betriebsschließungsversicherungen, die mit den Versicherungsnehmern vereinbarten Tagessätze zu zahlen“, unzulässig sei. Insbesondere lehnte die Richterin zahlreiche Argumente der Versicherer als wenig überzeugend ab. Diese hatten vorgetragen, warum eine Eintrittspflicht nicht bestünde.

„Es kommt somit, wie regelmäßig, auf den Einzelfall an. Entscheidend ist hierbei der exakte Wortlaut der Versicherungsbedingungen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, von der LPR. „Die Aufgabe besteht daher darin, zu prüfen, ob die Versicherungsbedingungen den Eindruck erwecken, dass nur Betriebsschließungen wegen explizit aufgeführten Krankheitserregern versichert seien, oder ob die Versicherungsbedingungen eher allgemein auf das Infektionsschutzgesetz verweisen.“

„Das Gericht bestätigt damit die Rechtsansicht zahlreicher Experten“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, von LPR. „Wir gehen daher von guten Erfolgsaussichten für die von den Betriebsschließungen betroffenen Betrieben aus und empfehlen, etwaige Vergleichsangebote nicht pauschal anzunehmen, sondern ihre Ansprüche von auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen.“

Die BSV bleibt weiter umstritten, das Landgericht Mannheim hatte sich auf die Seite der Betroffenen gestellt, die KPMG-Anwälte Ulrich Keunecke und Frank Püttgen hatten das Urteil kritisiert. Das OLG Hamm war zuletzt aufseiten der Versicherer, es bleibt also spannend in der BSV.

Autor: VW-Redaktion

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