Sind Drogengeschäfte auf dem Grundstück eine WV-Gefahrenerhöhung?
Ein Fall, zwei Lernmöglichkeiten. Ein Haus in Sachsen und die illegalen Umtriebe auf dem dazugehörigen Grundstück lehren einiges über die Haftung in der Wohngebäudeversicherung und Vertragsverwaltung – kurios ist der Fall obendrein.
Eine Frau überträgt ihrem Sohn die Vertragsverwaltung für ihre Gebäudeversicherung, die dazugehörige Immobilie war an einen Gastronom vermietet worden. Der Kochkünstler verstand sich so gut mit dem Sohn, dass die beiden gemeinsam Drogengeschäfte auf dem Grundstück abwickelten. Als es zu einer Brandstiftung kam, bemerkte die Polizei das muntere Treiben.
Daraus ergeben sich aus versicherungsrechtlicher Sicht zwei Fragen: Ist der Wohngebäudeversicherer für den Brandschaden erstattungspflichtig und muss sich die Versicherungsnehmerin das Verhalten ihres Sohnes aus vertragsrechtlicher Sicht anrechnen lassen, obwohl sie die Versicherung übertrug? Die Antwort lautet Nein und Ja.
Drogen sind gefährlich
Der Versicherer kann den Schaden ablehnen. Die Drogengeschäfte stellen eine Gefahrenerhöhung insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Brandstiftung dar, urteilte das Gericht. Der Drogenhandel habe in einem kriminellen Milieu stattgefunden, das erhöht die Gefahr für Brandstiftung wegen Spurenbeseitigung oder Rache. Bleibt noch der vertragsrechtliche Aspekt.
Die Dame mit dem WV-Vertrag muss für das Verhalten ihres Sohnes Verantwortung übernehmen, auch wenn Sie von den Geschäften nichts wusste. Ein Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten eines Dritten in der Vertragsverwaltung anrechnen lassen, das sei auch bei Obliegenheits-Verletzungen der Fall, die vor Eintritt eines Versicherungsfalls begangen wurden. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden in einem Beschluss (4 U 102/20).
Autor VW-Redaktion