Allianz-Mitarbeiter verärgert über eine Einmalzahlung, die in eine Inflationsprämie umgewandelt wurde

Streit ums Geld bei der Allianz. (Bildquelle: Mohamed Hassan / Pixabay; Allianz)

Beim Münchener Konzern sorgt die Rückversicherungstochter Allianz Re immer wieder für Schlagzeilen. Gegen die Homeoffice-Regelungen geht der Betriebsrat juristisch vor und nun hat er das Arbeitsgericht München erneut kontaktiert – dieses Mal wegen einer Einmalzahlung.

Der Betriebsrat der Allianz Re hatte im Homeoffice-Streit zuletzt einen Punktsieg erlangt, VWheute berichtete. Nun wurde das Arbeitsgericht München erneut kontaktiert, berichtet der Spiegel.

Es geht um eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro, die als Teil eines Tarifabschlusses bereits 2022 vereinbart im Mai dieses Jahres überwiesen wurde. Kurz zuvor erfuhr die Belegschaft, dass die Zahlung als Inflationsausgleichsprämie deklariert wurde – und damit steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgt. Allerdings muss die Inflationsprämie laut Gesetz allerdings „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden“.

Das wurde nach Ansicht des Betriebsrats bei der Rückversicherungstochter Allianz Re eben nicht geleistet. Die tariflich vereinbarte Zahlung müsse noch gezahlt werden. Die Arbeitnehmervertreter sehen bei der Verteilung der Prämie zudem ihr Recht auf Mitbestimmung verletzt und haben das Arbeitsgericht München angerufen, für den 7. November ist dort eine Anhörung angesetzt. Allianz Re verweist indes darauf, dass die Vergütungen zuletzt stärker gestiegen seien als die Inflation. Zudem gehe man „selbstverständlich davon aus, alle rechtlichen Anforderungen erfüllt zu haben“, zitiert der Spiegel die Allianz Re.

Autor: VW-Redaktion

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