Wilhelm-Rechtsanwälte bezeichnen bayerische Lösung in der BSV als „Friss-oder-stirb“-Angebot

Wie können die Versicherer die KMU als Kunden gewinnen? Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Juristen raten BSV-Betroffenen zur genauen Prüfung der „bayerischen Lösung“ in der Betriebsschließungsversicherung (BSV). Gestern äußerten bereits zwei Anwaltskanzleien ihre Bedenken zum vorgeschlagenen Kompromiss, heute komplementiert Wilhelm-Rechtsanwälte das Trio und nutzt zu Begründung u.a. die denkbar beste Quelle: Frank Grund auf VWheute. Was die Kanzlei ansonsten berichtet, ist für die Branche nicht schmeichelhaft.

Wer die bayerische Lösung nicht kennt, dem mag geholfen werden. Die Geschädigten (Gastwirte) haben sich unter Zuhilfenahme der Verbände und der bayerischen Regierung mit den Versicherern auf eine Entschädigung geeinigt. Die Grundlage des Kompromisses ist, dass ca. 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden, erklärt der Anwalt Norman Wirth. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber ca. 50 Prozent übernehmen, also insgesamt „zwischen zehn und 15 Prozent des Schadens“.

Die Zwickmühle

Die Kanzlei Wilhelm-Rechtsanwälte sieht die Sachlage für die Versicherten kritisch und spricht von einer Zwickmühle, in die die Versicherer die Unternehmer bringen. Wer die „freiwillige“ Leistung in Höhe von 15 Prozent der ursprünglich vereinbarten Tagespauschalen nicht annimmt, soll klagen, sei die Auskunft vieler Versicherer.

„Unsere Mandanten – mehrere hundert versicherte Betriebe – werden weit überwiegend vor Gericht ziehen müssen, um ihr Recht durchzusetzen.“ Die Branche würden mit der Angst vor dem Prozessrisiko des Unterliegens spekulieren. Die rechtliche Thematik sei umstritten, auch wenn die Mehrzahl der Versicherungsjuristen von der Verpflichtung der Versicherer ausgehen.

Die Anwälte zitieren den Exekutivdirektor Frank Grund: „Die Bafin sieht sich die Betriebsschließungsversicherungen an. […] Es existiere eine Grauzone und es wäre wünschenswert, dass man mit Augenmaß eine Lösung herbeiführt, die allen Interessen gerecht wird. Aber: Unklare Klauseln dürfen nicht zulasten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden“.

Die Kanzlei habe beobachtet, dass die Versicherer flächendeckend in ganz Deutschland „nicht mehr regulieren“ und die genannten 15 Prozent anbieten. Das sei innerhalb „zum Teil weniger Stunden“ nach Vereinbarung der bayerischen Lösung an die Versicherten kommuniziert worden. Die Kanzlei spricht von einem „Friss-oder-stirb“-Angebot.

Neben der genannten Problematik sei die kartellrechtliche Problematik der Lösung „ebenfalls nicht unerheblich“. Das wäre der Fall, wenn viele der betroffenen Versicherer gleichzeitig die Regulierung einer Vielzahl von Schäden „in einer Zwickmühle für die Versicherten enden lassen“.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Benjamin Siewert

    Das Verhalten der Versicherer ist beschämend! Und wir als Versicherungsvermittler und Makler müssen nun den Kunden die Hiobsbotschaften überbringen und sollen diesen Unsinn auch noch als tollen Kompromiss verkaufen. Es ist wirklich unglaublich, wie das Führungspersonal der Versicherer jegliche Ethik, Aufrichtigkeit und Bodenhaftung aufgegeben haben.

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