BVK-Sieg gegen Check24 rechtskräftig
Rien ne va plus, nichts geht mehr im Prozess zwischen BVK und Check24. Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) hatte das Vergleichsportal wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes verklagt und gewonnen. Nun ist das Urteil rechtskräftig, Check24 hat auf Berufung verzichtet.
Das Portal hatte im Rahmen einer Jubiläumsaktion gegen das gesetzliche Sondervergütungsverbot verstoßen und nach dem Urteil die Prüfung von Rechtsmitteln angekündigt. Diese ergab offenbar, dass sich eine Revision nicht lohne. Das war abzusehen, denn bereits nach der Urteilsverkündung erklärte Christoph Röttele, CEO und Sprecher der Geschäftsführung bei Check24, dass das Urteil „in der Praxis keine Bedeutung“ habe, die Jubiläumsaktion sei „lange vorbei“.
Der BVK sieht den Verzicht auf Revision als erneuten Sieg: „Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon im ersten Verfahren im Jahr 2017, bei dem es um die Beratungs- und Informationspflichten dem Verbraucher gegenüber ging, war der BVK erfolgreich.“
Nach Ansicht des Verbandes hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, meint Heinz.
„Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinde“, fordert der Verbandspräsident.
Autor: VW-Redaktion
Ich finde es gut, dass David gegen Goliath gewonnen hat und so dem Big-Money im Verdrängungswettbewerb einen Sieg abgerungen hat.