Warum sorgt der Deutsche nicht vor? DIA und AON haben unterschiedliche Ansichten
AON hat derzeit ein erhöhtes Mitteilungsbedürfnis: Kurz nachdem der Broker eine Studie zu kommenden Versicherungsgefahren veröffentlicht hat, widmet es sich nun der Altersvorsorge. Die Ergebnisse von AON zur Frage, warum Menschen nicht (genügend) vorsorgen, widerspricht teilweise einer kürzlich vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) vorgelegten Arbeit. Zudem hat sich AON mit den kommenden Änderungen in der bAV befasst.
Informationsmangel und Unsicherheit hindern viele Deutsche daran, für ihr Alter vorzusorgen. In einer repräsentativen Umfrage des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon hat das rund ein Viertel (25,4 Prozent) derjenigen angegeben, die für sich keine Möglichkeit sehen, etwas zur Verbesserung ihrer Rente zu tun. Besonders groß ist dieser Faktor bei mittleren Einkommensgruppen mit einem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 2.000 und 4.000 EUR pro Monat. Hier geben immerhin rund 45 Prozent an, dass ihnen entweder Informationen fehlen oder alle Möglichkeiten der Vorsorge zu unsicher seien. Zu ähnlichen Ergebnissen war kürzlich auch das DIA in einer Untersuchung gekommen.
Nicht überraschend ist laut AON, dass bei Geringverdienern mit einem Haushaltseinkommen bis zu 2.000 Euro netto monatlich vor allem fehlende Finanzmittel von der Altersvorsorge abhalten. Aber schon bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen zwischen 2.000 und 4.000 Euro liegen Informationsmangel und Unsicherheit nahezu gleichauf mit dem fehlenden Einkommen. Bei höheren Einkommensgruppen ab 4.000 Euro pro Monat übernehmen diese Faktoren „eindeutig die Führung“ vor der Einkommensfrage.
„Information, Information und noch einmal Information – das muss die Devise sein, wenn es darum geht, Menschen dazu zu bringen, für ihr Alter vorzusorgen. Wenn vor allem diejenigen, deren Einkommen ausreichen sollte, nichts tun, weil sie sich für unwissend halten oder ihnen das Risiko zu groß erscheint, schaffen wir erhebliche Probleme für die Zukunft“, kommentiert Angelika Brandl, Partner bei Aon, die Umfrageergebnisse. An dieser Stelle kommt die DIA-Studie zu einer gegensätzlichen Einschätzung. Viele Menschen fühlen sich gerade angesichts der Fülle von verschiedenen Altersvorsorgeprodukten überfordert und unterlassen daher einfach eine Entscheidung, lautet die Schlussfolgerung des Instituts, wie die oben zitierte Untersuchung zeigt.
bAV-Auswirkungen minimal
In Kürze tritt die neue Verordnung über die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2022 in Kraft. Die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (BBG) hat laut AON „geringfügige Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV)“, da folgende Fördergrenzen für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge an die BBG gekoppelt sind:
Die steuerliche Höchstförderung i. H. v. jährlich 8 % der BBG in den versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG) sinkt um 48 EUR im Jahr bzw. 4 EUR im Monat.
• Fördergrenze in 2021 6.816 EUR jährlich 568 EUR monatlich
• Fördergrenze in 2022 6.768 EUR jährlich 564 EUR monatlich
Die Sozialversicherungsfreiheit für Beiträge i. H. v. jährlich 4 % der BBG sinkt um 24 EUR im Jahr bzw. 2 EUR im Monat. Diese Höchstgrenze gilt nicht nur für die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV), sondern auch für Entgeltumwandlungen in den Durchführungswegen Pensionszusage und/oder Unterstützungskasse (§ 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV).
• Fördergrenze in 2021 3.408 EUR jährlich 284 EUR monatlich
• Fördergrenze in 2022 3.384 EUR jährlich 282 EUR monatlich
Konkret bedeutet dies laut AON, dass bei einer Beitragszahlung, die die Fördergrenzen übersteigt, kleine Beitragsteile nicht mehr gefördert werden, somit also steuer- bzw. sozialversicherungspflichtig werden. Die zusätzliche Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen ist minimal, da sie sich nur auf geringe Beitragsteile (24 EUR im Jahr bzw. 2 EUR im Monat) bezieht. Die zusätzliche steuerliche Belastung greift erst ab 8% der BBG und auch hier ist die steuerliche Mehrbelastung minimal, da sie sich nur auf Beitragsteile in Höhe von 48 EUR im Jahr bzw. 4 EUR im Monat bezieht.
Orientiert sich die Höhe der Entgeltumwandlung oder des Arbeitgeberbeitrags in die bAV an den Fördergrenzen der BBG, so ist die Begrenzung des Beitrags darauf nicht verpflichtend. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Höhe des Beitrags frei vereinbaren. Daher darf und kann der Beitrag die Fördergrenzen auch überschreiten.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist zu bedenken, dass dann, wenn der zugesagte Versorgungsbeitrag an die jeweilige BBG gekoppelt ist, die Höhe des Versorgungsbeitrags für das Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich sinkt. Es steht Ihnen natürlich frei, ob Sie eine solche Herabsetzung der Beiträge im Abrechnungssystem umsetzen möchten oder die Beiträge im Jahr 2022 in der bisherigen Höhe weiterzahlen.
Wenn Sie die oben genannte AON-Studie zur Risikolandschaft suchen, dann finden Sie diese HIER.
Autor: VW-Redaktion