Hiscox einigt sich in BSV-Fällen mit Betroffenen auf zweistelligen Millionenbetrag

Hiscox zahlt Unternehmen in BSV-Fällen aus. Bild von Catkin auf Pixabay .

Besser spät als nie? Der Spezialversicherer Hiscox hat einen Vergleich mit „Mitgliedern der Hiscox Action Group (HAG), eine Interessensvertretung von Betroffenen“, über die Verluste bei der Betriebsschließungsversicherung (BSV) erreicht. Die Summe dürfte deutlich im zweistelligen Millionenbereich liegen.

Diese Schäden entstanden durch die staatlich bedingte Schließung von Geschäften während des Covid-19-Ausbruchs. Der wahre Hintergrund von Klage und Zahlung sind aber wohl der „legal test case“ der Financial Conduct Authority’s (FCA) sowie das folgende Urteil des Supreme Courts.

Der Fall

Bei der HAG handelt es sich um rund 400 Unternehmen, die gegen Hiscox Klage wegen Auszahlungen in der BSV einreichten, schreibt der Guardian. Die Bedingungen der Einigung bleiben geheim, aber HAG hatte zuvor durch die sie vertretende Anwaltskanzlei Mishcon de Reya die Summe von 40 Millionen Pfund gefordert. Die Einigung bezieht sich speziell auf die Verluste der Betroffenen zwischen März und Juli 2020 und beinhaltet keine Fälle, die durch den „legal test case“ der britischen Finanzaufsicht Financial Conduct Authority’s (FCA) geklärt wurden. Diese hatte in einem Musterprozess entschieden, dass die Versicherer zur Leistung in der BSV verpflichtet sind. Einige Versicherer, darunter Hiscox, wollten das Urteil trotz gegenteiliger Ankündigung nicht akzeptieren, mussten sich aber letztlich vor dem Supreme Court geschlagen geben. Die genannte HAG war an dem FCA-Legal-Case ebenfalls beteiligt.

Nach besagtem FCA-Test, rechnete Hiscox für das Jahr 2020 mit Covid-Schäden von rund 48 Mio. US-Dollar, meldet reinsurance.ws. Gleichzeitig sei das Unternehmen bei der Begleichung der Fälle eher durch Langsamkeit auffällig gewesen. Es gehörte bei der Begleichung der Schäden „zu den Langsamsten“ und hätte bis Ende Mai lediglich in „5,3 Prozent ihrer 10.000 Fälle“ ausbezahlt.

Hiscox und HAG erklärten nun, dass ihre Einigung mit dem Urteil des Supreme Courts „übereinstimmt“. Die Verhandlungen seien mit „gegenseitiger Zufriedenheit“ abgeschlossen worden. Wie schnell die Zahlungen erfolgen, wurde nicht erklärt.

Autor: VW-Redaktion

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