Sieben Versicherer gehen in Berufung gegen das FCA-Urteil zur Betriebsschließung

Quelle: butti_s / Pixabay

Nun also doch: Die Frist für die Berufung lief gestern ab und tatsächlich wollen sieben von den großen acht Versicherern das britische BSV-Urteil zu Gunsten der Kunden anfechten. Zurich sah keine Bedarf für einen Einspruch vor dem Supreme Court of the United Kingdom. Blieben nur noch Hiscox, QBE, MS Amlin Underwriting, RSA Group, Ecclesiastical Insurance Office, Argenta Syndicate Management und Arch Insurance.

Am 15. September hatte das High Court in London entschieden, dass die „Mehrheit der Schäden durch eine Schließung in der Corona-Pandemie durch BSV-Policen abgedeckt war.“ Etwa 370.000 britische Unternehmen und Gastronomen mit entsprechenden Policen könnten von dem Urteilsspruch profitieren, das die britische Finanzaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) in einem Musterprozess einleitete. Jedoch lässt der Urteilsspruch viel Interpretationsspielraum offen. 21 unterschiedliche Bedingungen der 8 Versicherer wurden bewertet und laut den Richtern muss jeder Fall einzeln geprüft werden.

Im Musterprozess waren Hiscox, QBE, Zurich, MS Amlin Underwriting, RSA Group, Ecclesiastical Insurance Office, Argenta Syndicate Management und Arch Insurance beteiligt. Laut Medienberichten würde QBE durch das Urteil zusätzliche Schäden in Höhe von 170 Mio. Dollar entstehen, bei Hiscox etwa 100 Mio. Britische Pfund.

Die Zurich hatte vergangene Woche verkündet, dass man nicht in Berufung gehen wolle. „Das Urteil bestätigt, dass die von Zurich verwendeten Formulierungen in Versicherungspolicen keine Deckung für Betriebsunterbrechungen infolge des COVID-19-Ausbruchs bieten.“ Auf das Jahresergebnis der Schweizer hätten die Schäden keine großen Auswirkungen. Die Allianz ist nicht direkt am Verfahren beteiligt, aber Policen, „die einen sehr kleinen Teil ihres ‚Commercial Books‘ ausmachen, und die von dem Urteil betroffen sein könnten. Das Urteil ist sehr komplex, und wir haben begonnen, uns mit den Einzelheiten zu befassen. Wir werden unsere Makler und Versicherungsnehmer auf dem Laufenden halten und hoffen, dass das Urteil sowohl für die Versicherer als auch für die Kunden mehr Klarheit schaffen kann“, erklärte die Allianz.

Autor: VW-Redaktion

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