Albtraum-Urteil: Versicherer müssen 370.000 BSV-Haltern in Großbritannien Entschädigung zahlen

In London kommt es erst einmal nicht zu radikalen Änderungen. (Quelle: pierre9x6 / Pixabay)

Die 16 von der britischen Aufsichtsbehörde ausgewählten Versicherer (darunter auch britische Töchter der Allianz, Axa und Zurich) haben den Musterprozess rund um die Betriebsschließungsversicherung verloren und müssen mit Entschädigungskosten in Milliardenhöhe rechnen. Etwa 370.000 britische Unternehmen mit entsprechenden Policen könnten von dem Urteilsspruch profitieren. Mehrere Medien sprechen übereinstimmend von einer Gesamtentschädigung in Höhe von 1,2 Mrd. Britischer Pfund.

Mit Spannung wurde das Urteil erwartet, zumal der Ausgang dieses einmaligen Musterprozesses völlig offen war. Um zermürbende Rechtsstreite über mehrere Jahre hinweg den Gastronomen und anderen vom Lockdown betroffenen Unternehmen zu ersparen, hat die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) modellhaft 16 Versicherer ausgewählt (auch britische Töchter der Allianz, Axa und Zurich), gegen die sie wegen der Nichtzahlung bei Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungspolicen beim Zivilgericht High Court of Justice (EWHC) klagen wird. In einem Musterprozess sollte so geklärt werden, wann die Versicherer zahlen müssen – und wann nicht.

Warum welche Versicherer mitmachten

Die Versicherer machten aus zwei Gründen mit: Weil sie gemeinsam Argumente vorbringen konnten und gehört wurden, statt von der Seitenlinie aus das finale Ergebnis hinzunehmen. Ferner wäre das Thema Betriebsschließung bei der Justiz besser aufgehoben als beim Financial Ombudsman Service , dem Ombudsmann im Vereinigten Königreich, der vermutlich von Anfang an verbraucherfreundlicher entschieden hätte.

Die Auswahl der Versicherer sei – so die FCA – getroffen worden, indem man möglichst repräsentative Klauseln in den Bedingungen der Versicherer gesucht habe. Die Argumente, mit denen die britischen Versicherer die Zahlungen ablehnen, ähneln dabei den auch von Versicherern in Deutschland vorgebrachten Argumenten; so seien globale Ereignisse wie Pandemien nicht versichert; im Übrigen bestehe kein Versicherungsschutz für vorsorgliche Schließungen der Betriebe, anders nur, wenn ein konkreter Krankheitsfall im Betrieb aufgetreten sei. Die FCA hat verlautbart, dass die Klagen auch den Versicherern selbst zugutekommen würden, denn so ließe sich auf schnellstem Wege Rechtsklarheit für alle Parteien schaffen.

Urteil kann noch vom Supreme Court kassiert werden

Das am Dienstag veröffentlichte Ergebnis schockiert die Branche jedoch: In den meisten der untersuchten Musterbedingungen sind Schäden durch eine Schließung in der Corona-Pandemie abgedeckt, verlasen die Richter am Londoner High Court aus dem 162 Seiten langem Urteil. Kurz nach Bekanntgabe fielen die Kurse der britischen börsennotierten Versicherer wie Hiscox, Aviva und RSA.

Jedoch werden mit größter Wahrscheinlichkeit die Versicherer gegen dieses Urteil beim höchsten Gericht des Landes, dem Supreme Court of the United Kingdom, Berufung einlegen. Noch ist zudem unklar, ob tatsächlich alle der 370.000 BSV-Halter wirklich ein Recht auf Entschädigung haben. Ferner gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie hoch der Entschädigungswert all diese Policen ist. Die Finanzaufsicht sprach von insgesamt 1,2 Mrd. Britischen Pfund.

Autor: VW-Redaktion

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