Gesundheitswesen: 40 Prozent der Versicherten halten Beitragssteigerungen in PKV und GKV für unbegründet

Betrachtet man die weltweiten Investitionen in den Digital Health-Sektor, hat Deutschland am gesamten Investitionsvolumina lediglich einen Anteil von 0,5 Prozent. Quelle: Bild von Darko Stojanovic auf Pixabay

Die Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen immer wieder für Zündstoff. Laut einer aktuellen Studie im Auftrag des Insurtechs PBM Personal Business Machine AG und des IT-Dienstleisters Adesso SE hat sich 52 Prozent der Deutschen kürzlich der Beitrag ihrer Krankenversicherung erhöht. Dies betreffe zwar die Krankenkassen und PKV-Unternehmen gleichermaßen. Allerdings scheinen die Versicherer den Anstieg der Beiträge nicht wirklich gut zu erklären.

So können 58 Prozent Gründe für die höheren Prämien eher nicht nachvollziehen. Immerhin 38 Prozent der Befragten überlegen, aufgrund der Beitragserhöhung Ihre Krankenversicherung zu wechseln. Auch beim Thema Kommunikation scheinen die privaten Krankenversicherer Nachholbedarf zu haben: 40 Prozent der Befragten sagen, dass die Beitragssteigerung nicht begründet wurde oder sie sich nicht an eine Erklärung erinnern könnten.

„Dieser Wert sollte spätestens jetzt in der Branche dafür sorgen, dass man dem Kundendialog mehr Aufmerksamkeit schenkt. Die Ergebnisse belegen, dass die Anbieter hier massives Potenzial haben, sich im Wettbewerb zu differenzieren.“

Ralf Pispers, CEO der PBM Personal Business Machine AG

Am häufigsten als Begründung nannten die Versicherer „allgemein steigende Kosten in der Gesundheitswirtschaft (60 Prozent)“ und „höhere Kosten für medizinische Behandlungen (29 Prozent)“. Allerdings würde sich ein besserer Dialog mit den Versicherten durchaus lohnen. Immerhin 61 Prozent der Befragten sagen, dass sie eine ausführliche Erklärung der Beitragsanpassung eher bzw. auf jeden Fall von einem Wechsel abhalten würde.

Allerdings scheinen manch privat Krankenversicherte den juristischen Weg zu bevorzugen. So hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember über die Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) geurteilt. Dabei dürfte viele weitere nach sich ziehen. Allein die Kanzlei Pilz hat 2.000 weitere Klagen anhängig und spricht von „über 5.000 Euro zuzüglich Zinsen“ als „durchschnittlichen Rückerstattungsbereich“.

Das wären in der Summe zehn Millionen zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten. Einige Versicherer versuchen laut dem Experten derzeit alte Prämienfehler zu heilen, was „rechtlich mehr als zweifelhaft“ sei. Ein neues Kapitel in der PKV-Prämien-Geschichte ist eröffnet. Eventuell mit der Bafin als neuen Mitspieler.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Es geht nicht um angeblich rechtlich fragwürdige Heilung früherer unwirksamer Beitragsanpassungen, sondern schlicht um die versicherungsmathematisch und nach Gesetz und vereinbarten Vertragsgrundlagen korrekte Berechnung der nächstfolgenden wirksamen Beitragsanpassung.

    Und dazu ist in § 8 a der Versicherungsbedingungen vertraglich vereinbart:

    „(1) Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des VAG und ist in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt.

    (2) Bei einer Änderung der Beiträge … wird das Geschlecht und das … bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter … der versicherten Person berücksichtigt … Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in den technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird.“

    Bei der nächsten wirksamen Beitragsnapassung erfolgt also automatisch wieder die richtge Einstufung nach dem dann aktuellen Beitrag zum erreichten Alter, wovon nur der Nachlass aus der Alterungsrückstellung abgezogen wird. Und dieser Nachlass kann ggf. sogar kleiner sein, wenn wegen unwirksamer Anpassung vorher Alterungsrückstellung fehlt. Dann also zahlt der Versicherte sogar ab dann noch mehr, als wenn alle Anpassungen vorher wirksam gewesen wären.

    Dass manche Private Krankenversicherungen erst jetzt den Mut zu konsequenter Umsetzung dieser gesetzeskonformen vereinbarten Regelung haben, ist vielleicht der jüngsten Klarstellung durch den BGH zu verdanken. Manche haben aber auch bereits lange vorher entsprechende Urteile erzielt, die den Versicherten versagt haben, dauerhaft auch über die nächsten wirksamen Beitragsanpassungen hinaus von der Beitragsminderung durch frühere unwirksame Beitragsanpassungen zu profitieren.

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