bAV: Sozialpartnermodelle kommen frühestens 2021

Quelle: Bild von Karl Reinery auf Pixabay

Sozialpartnermodelle in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fristen derzeit noch immer ein Schattendasein. Glaubt man einer aktuellen Umfrage von Willis Towers Watson unter rund 200 bAV-Verantwortlichen, dürfte sich daran in absehbarer Zeit auch nichts ändern.

So rechnen 51 Prozent der Befragten, dass entsprechende Modelle erst ab 2021 in der Breite zu sehen sein werden. Immerhin 38 Prozent der bAV-Verantwortlichen gehen jedoch davon aus, dass sich dieses Modell in der Breite nicht durchsetzen wird.

Eine klare Meinung haben die Befragten auch zu staatlich organisierten privaten Altersvorsorgemodellen, wie etwa der Deutschland- oder der Extra-Rente. Solche Modelle könnten die bAV allenfalls ergänzen (47 Prozent), aber nicht ersetzen (48 Prozent), lautet das Ergebnis.

„Mitarbeiter wünschen sich vor allem eine sichere Altersversorgung, wie Studien von Willis Towers Watson belegen. Sicherheit wird meist mit Garantien assoziiert. Dass hingegen eine bAV ohne Garantien durchaus zielführend sein kann, müssen die Tarifpartner erst einmal vermitteln – und hier scheinen sich die Player im Markt bislang schwer zu tun“, konstatiert Heinke Conrads, Leiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.

„Einerseits bietet eine reine Beitragszusage gerade im Niedrigzinsumfeld durchaus eine realistische Chance auf ein höheres ergänzendes Alterseinkommen. Andererseits sind hier die erforderlichen Abstimmungen komplexer, da ein Sozialpartnermodell nicht nur auf betrieblicher Ebene, sondern zwischen den Tarifparteien vereinbart werden muss. Auch dies mag für Verzögerungen bis zur Einführung des ersten Modells gesorgt haben. Mit den ‚klassischen‘ Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich weiterhin gute bAV-Modelle umsetzen – wie auch in vielen Unternehmen zu sehen ist“, ergänzt Conrads.

Kritik durch die Gewerkschaften

Dabei haben jüngst erst die Talanx und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Die Lösung der beiden Schwergewichte sieht keinen garantierten Zins vor, sondern eine Zielrente mit der Aussicht auf höhere Erträge. An dem neuen Altersvorsorgemodell können die rund 12.000 Mitarbeiter der Talanx partizipieren. Es wird aber bereits in der Branche darüber spekuliert, dass der Abschluss eine Signalwirkung haben könnte. Es wäre an der Zeit, denn das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz trat bereits im Januar 2018 in Kraft, bisher wurden die Möglichkeiten aber verschmäht.

Vor allem die Gewerkschaften sehen es demnach besonders kritisch, dass die Arbeitgeber keine Mindesthöhe der Betriebsrente mehr garantieren müssen. Denn: „Betriebsrenten ohne Garantien sind kein Selbstläufer“, wird Georg Thurnes, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), im Handelsblatt zitiert. Gleichzeitig schrecken die Rückstellungen und Haftungsrisiken vor allem kleinere und mittlere Unternehmen ab.

Dabei sollte das Sozialpartnermodell gerade jenen Unternehmen diese Sorgen nehmen. Finanzwissenschaftliche Theorien scheinen also fehl am Platze zu sein: „Wir müssen die Vorteile des Zielrentenkonzepts wesentlich besser kommunizieren – angefangen bei Arbeitgebern und Gewerkschaften und natürlich auch bei den einzelnen Mitarbeitern“, fordert daher Carsten Hölscher, Betriebsrentenexperte beim Makler- und Beratungsunternehmen Aon.

Autor: VW-Redaktion

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