Aon kritisiert pauschalen PFAS-Ausschluss

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Die geplante Anpassung der GDV-Musterbedingungen, wonach PFAS-Schäden standardmäßig aus dem Versicherungsschutz in Haftpflicht- und Umweltrisikopolicen ausgeschlossen werden sollen, stößt auch beim Großmakler Aon auf Kritik. Thomas Gahr, Director und Spartenleiter Haftpflicht und Luftfahrt bei Aon Deutschland, sieht in dem Vorstoß des Verbands erhebliche Risiken für die Absicherung deutscher Unternehmen.
Ein genereller Ausschluss PFAS-bezogener Schäden würde die Möglichkeiten zur Risikovorsorge in der Wirtschaft „massiv erschweren“, erklärt der Experte. Aus seiner Sicht bedarf es einer differenzierten Risikobewertung, da nicht alle Betriebe gleichermaßen von PFAS-Thematiken betroffen seien.
VWheute berichtete ausführlich über die Ergänzung der umstrittenen Vertragsklausel in die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen, wonach potenzielle PFAS-Schäden zunächst pauschal ausgeschlossen sind und erst im nächsten Schritt individuell vereinbart werden könne, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie gewährt werden.
Statt pauschaler Ausschlüsse plädiert Gahr für individuelle Lösungen. Die bisherige Praxis, bei relevanter Exposition unternehmensspezifische Regelungen zu treffen, habe sich bewährt. Ein Ausschluss sollte erst das letzte Mittel sein – nicht der Ausgangspunkt der Diskussion.
Zwar wachse das Schadenspotenzial durch PFAS auch in Europa, der Schwerpunkt der Haftungsfälle liege bislang jedoch vor allem in den USA, so Gahr. In der EU befinde sich die Regulierung noch im Entwurfsstadium – inklusive zu erwartender Übergangsfristen.
Autor: VW-Redaktion