Recht auf Vergessenwerden: GDV warnt vor pauschalen Fristen bei Krebs-Vorgeschichte
Bildquelle: Axa Deutschland
In einem Schulterschluss treiben SPD und Union ein Gesetz voran, das geheilte Krebspatienten vor lebenslangen Nachteilen bei Versicherungen und Krediten schützen soll. Während die Politik auf „Gerechtigkeit und Würde“ pocht, mahnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen eine Orientierung an medizinischen Realitäten statt an starren Fristen an.
Die Regierungsfraktionen haben am vergangenen Freitag einen Antrag eingebracht, der ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende fordert. Der Antrag ist eng verknüpft mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie (2023/2225) über Verbraucherkredite. Diese schreibt vor, dass ehemalige Patienten spätestens 15 Jahre nach der Heilung bei Krediten nicht mehr benachteiligt werden dürfen. Deutschland geht mit dem aktuellen Vorstoß jedoch darüber hinaus und orientiert sich an Ländern wie Frankreich oder Belgien, wo deutlich kürzere Fristen (oft 5 Jahre) gelten.
Von der Versicherungsbranche wird gefordert, dass sie nach einer bestimmten Frist (im Gespräch sind meist 5 bis 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung) die Kunden nicht mehr nach einer ehemaligen Krebserkrankung fragen dürfen. Das Verbot soll insbesondere für Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Restschuldversicherungen bei Immobilienkrediten gelten.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erkennt das Kernanliegen zwar an, betont aber, dass sich ein solcher Zeitraum zwingend an medizinischen Fakten orientieren müsse. Pauschale, rein politisch motivierte Fristen lehnt die Branche ab; die Beurteilung, wann ein Risiko „erloschen“ ist, solle auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) reagiert mit einer defensiven Argumentation auf den Vorstoß. Eine Sprecherin des Verbandes unterstreicht, dass bereits die aktuellen Datenschutzbestimmungen eine Barriere bilden würden. Gesundheitsdaten unterliegen demnach schon heute einem Verarbeitungsverbot. Folglich sei es den Banken bereits jetzt untersagt, solche Informationen im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu verwerten. Damit stellt die Kreditbranche die Notwendigkeit zusätzlicher spezifischer Neuregelungen indirekt infrage.
Die politische Argumentation: Recht muss Fortschritt folgen
Demgegenüber stehen die klaren Forderungen der Rechtsexpertinnen aus dem Parlament. Carmen Wegge (SPD) verdeutlichte die Dringlichkeit anhand konkreter Schicksale: Es gehe um Frauen, denen nach einem Mammakarzinom der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt bleibt, oder um Männer, die aufgrund einer Leukämie in der Jugend keine Immobilienkredite erhalten. Sogar bei Adoptionswünschen führe die Krankheitsgeschichte oft noch zu Ablehnungen – ein Zustand, den die SPD beenden will. Susanne Hierl (CDU/CSU) ergänzt, dass es nicht hinnehmbar sei, wenn Menschen Belastungen tragen müssen, nur weil das geltende Recht dem medizinischen Fortschritt hinterherhinke. Wer medizinisch gesund sei, müsse für das System auch als „rechtlich gesund“ gelten.
Der weitere Gesetzgebungsprozess
Das Bundesjustizministerium und das Gesundheitsministerium werden in den nächsten Monaten einen konkreten Gesetzentwurf ausarbeiten. Da Deutschland ohnehin die EU-Richtlinie bis November 2026 anwenden muss, ist der Zeitplan sportlich, aber durch den Konsens von SPD und Union durchaus machbar. Die Versicherer müssen sich darauf einstellen, dass spätestens zum Jahreswechsel 2026/2027 die neuen Regeln für Krebspatienten gelten. Im Rahmen ihrer Lobbyarbeit können sie aber immer noch darauf einwirken, wie streng das Gesetz am Ende ausfällt (z. B. ob die Frist 5, 7 oder 10 Jahre beträgt).
Autor: VW-Redaktion
