Musterbedingungen: GDV schließt PFAS im ersten Schritt pauschal aus

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Der Berliner Branchenverband GDV fügt in seine unverbindlichen Musterbedingungen eine Vertragsklausel zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, hinzu. Diese schließt potenzielle Schäden zunächst pauschal aus. Im nächsten Schritt könne jedoch individuell vereinbart werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Deckung für bestimmte PFAS-Verbindungen gewährt wird, heißt es in einer Mitteilung.