SDK und Stuttgarter arbeiten an finaler Zielstruktur: Prozess und Abstimmungen mit der Bafin „auf einem sehr guten Stand“
Guido Bader (l.) mit Ulrich Mitzlaff auf der DKM 2024. (Bildquelle: mst)
Die Bafin genehmigt durch Verfügung vom 27. Juli die Verschmelzung der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als übertragender Gesellschaft mit der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. als übernehmender Gesellschaft. Vergangenen Freitag machte die Aufsicht den Vorgang öffentlich. Die Transaktion ist Teil einer Umstrukturierung, mit der aus dem bisherigen Gleichordnungskonzern von SDK und Stuttgarter ein sogenannter Unterordnungskonzern werden soll. VWheute hat nachgehakt.
