Der Fall Kobe Bryant: Versicherer sieht sich bei Helikopterabsturz nicht in Deckungspflicht
Acht Menschen starben im Januar 2020 bei einem Hubschrauberunfall in Los Angeles. Darunter der Basketballstar Kobe Bryant und seine Tochter Gianna. Bei nebligem Wetter war die Maschine vom Typ Sikorsky S-76 abgestürzt und in Flammen aufgegangen. Schnell kamen Fragen zu Schuld und Haftung auf. Eine Tochter des US-Versicherer Sompo hat sich nun in einem Statement für nicht erstattungspflichtig erklärt, ebenso bereits zuvor der Anbieter des Fluges.
In dem Unglück geht um Millionen und Existenzen, jede Partei versucht sich vor den Prozessen in eine günstige Position zu bringen. Die Sompo International Holdings Ltd., beziehungsweise deren Rückversicherungstochter Endurance Assurance Corporation, hat nun schriftlich erklärt, dass sie nicht verpflichtet ist, die Helikopterfirma zu entschädigen, die den tödlichen Flug durchführte. Nach dem Unglück hatte die Witwe OC Helicopters (OCH) auf Entschädigung in nicht genannter Höhe verklagt. Weitere Betroffene des Unglücks hatten sich der Klage angeschlossen beziehungsweise eigene eingereicht. Als Folge findet sich OCH, das viele private und geschäftliche Flüge für Bryant durchführte, in vier Fällen als Beklagter wieder, die dem U.S. District Court in Santa Ana vorliegen, berichtet Business Insurance.
Der Versicherer Endurance hat OCH eine Police mit einem zehn Millionen US-Dollar-Limit für körperliche und Sachschäden bereitgestellt. Ebenso hat das Unternehmen „to a reservation for rights“ (unter Vorbehalt) die Verteidigung zugesagt, ein in Versicherungsfällen nicht unübliches Prozedere. Von seinem Vorbehaltsrecht will Endurance nun Gebrauch machen.
Ausschluss für Rotoren?
Man sei unter dem „non-owned aircraft liability endorsement (NAE)“ nicht erstattungspflichtig, denn die Police sehe einen Ausschluss für “rotowing aircrafts“ vor, erklärt Endurance. Damit sind Flugkörper mit einem rotierenden Antrieb gemeint, unter die Helikopter fallen. Die NAE ist im Kern eine Versicherung eines Unternehmens gegenüber Ansprüchen von Dritten, wenn beim Flugbetrieb von nicht eigenen Flugmaschinen Ansprüche entstehen.
Endurance möchte vor dem Hintergrund des Rotoren-Ausschlusses vom Gericht die Bestätigung, dass es weder die Verpflichtung zur Verteidigung noch zur Entschädigung gegenüber OCH hat. Der Beklagte hat sich bisher nicht geäußert.
Im September hatte OCH das Unglück bedauert, aber jegliche Schuld von sich gewiesen. “ „While we at OCH continue to grieve for this unimaginable loss, we adamantly deny any responsibility for the accident.” Das Unternehmen hatte die Schuld stattdessen dem Piloten zugewiesen, einem erfahrenen Mann: “Ultimate flight decision making authority and responsibility was that of the pilot, Ara Zobayan, alone.”
Falls dem Unternehmen tatsächlich keine Schuld nachgewiesen werden kann, müssten sich die Klagenden an den Piloten beziehungsweise dessen Hinterbliebenen wenden. Vermutlich ist dieser Weg finanziell gesehen weniger ertragreich.
Es sieht nicht danach aus, als würde die Geschichte um den Helikopterabsturz ein baldiges Ende finden. Es ist überraschend, dass dieser Rotoren-Ausschluss bisher weder dem Helikopter-Betreiber noch dem Rückversicherer auffiel. Am Ende werden die Gerichte das letzte Wort haben.
Autor: Maximilian Volz