BSV: Starkoch Nelson Müller streitet mit Helvetia um 360.000 Euro

Nelson Müller. Quelle: ZDF/Willi Weber

„Der Koch wird vom Geruch satt“, lautet ein Sprichwort. In Zeiten des coronabedingten Lockdowns kämpfen allerdings auch renommierte Starköche ums finanzielle Überleben. So streitet sich Nelson Müller derzeit vor Gericht mit der Helvetia um Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung.

Der Gastronom mit ghanaischen Wurzeln hatte wegen der Schließung seiner Rüttenscheider Restaurants „Müllers“ und „Schote“ im März und April 2020 von der Helvetia eine Summe von 360.000 Euro aus der BSV gefordert. Der Versicherer lehnte die Forderung jedoch ab mit der Begründung, dass Betriebsausfälle wegen des Coronavirus nicht abgedeckt seien.

Der Stargastronom konnte die Weigerung jedoch nicht nachvollziehen: „Wenn man eine Betriebsausfallversicherung abschließt, geht man davon aus, dass sie zahlt, wenn der Betrieb schließt. Es bleibt schon ein schales Gefühl, wenn das nicht passiert“, wird Müller in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) zitiert. Laut Bericht hätten ihm aus der Police rund 6.000 Euro pro Tag für eine Betriebsschließung zahlen müssen, wenn seine Restaurants wegen einer Krankheit geschlossen werden, die im Infektionsschutzgesetz erfasst ist.

Der Versicherer argumentiert hingegen, dass Covid-19 beim Abschluss der Police noch nicht im Infektionsschutzgesetz gelistet worden sei. Müllers Anwalt hält indes dagegen, dass das Infektionsschutzgesetz seit dem Frühjahr 2020 auf dem Verordnungsweg um Sars-CoV-2 erweitert worden sei. Bei einem Gütetermin vor dem Landgericht Essen bot die Helvetia nun die Zahlung von 15 Prozent der Summe an. Müller selbst hatte das Angebot jedoch abgelehnt, berichtet die WAZ weiter.

Die Richter am Landgericht Essen folgten allerdings der Argumentation der Helvetia: Demnach sei die Vertragsklausel in ihrer ursprünglichen Form wirksam. Ob Müller sich nun auf den Vergleich einlässt oder vor das Oberlandesgericht zieht, ist laut Bericht hingegen noch offen.

Ob Müllers Chancen gut stehen, bleibt jedoch abzuwarten. So haben einige Gerichte bereits zugunsten der Gastronomen entschieden. Jüngstes Beispiel: Im Oktober 2020 hatte das Landgericht München I einer Klage der Gaststätte Emmeramsmühle stattgegeben. Demnach muss die Haftpflichtkasse dem Wirt wegen der Corona-bedingen Schließung eine Entschädigung in Höhe von 427.169,86 Euro zahlen. Die Richter begründeten diesen Schritt damit, dass die Klausel, mit der sie ihren Leistungsumfang einschränken wollte, intransparent und unwirksam sei. Kurz zuvor hatte sich die Münchener Gaststätte „Paulaner am Nockherberg“ außergerichtlich mit der Allianz geeinigt. Nahezu zeitgleich hatte das Münchener Luxushotel Bayerischer Hof die Allianz auf sechs Mio. Euro Betriebsausfall für die Zeit des Lockdowns von März bis Mai 2020 verklagt.

Deutlich teurer wird es für den Bayerischen Versicherungsverband: So musste die VKB-Tochter im BSV-Verfahren gegen den Wirt des Augustiner Kellers (Az.: 12 O 5895/20) in erster Instanz eine bittere Schlappe hinnehmen. Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage auf Zahlung einer Entschädigung von 1.014.000,00 Euro aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen seinen Versicherer stattgegeben.

Autor: VW-Redaktion

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