EuGH-Urteil zur Gruppenversicherung: Wann fungiert ein Versicherungsnehmer als Vermittler?

Ein aktuelles EuGH-Urteil lenkt den Blick auf die viel diskutierte Frage, inwiefern der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung zugleich als Versicherungsvermittler anzusehen ist. Bislang herrscht in Deutschland die Ansicht vor, dass bei der echten Gruppenversicherung, bei der die „Gruppenspitze“ Versicherungsnehmerin des mit dem Versicherer geschlossenen Gruppenvertrags ist und die Beitretenden die Stellung von Versicherten haben, der Versicherungsnehmer grundsätzlich kein Vermittler ist. Von Christian Armbrüster.

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Neu für VersR-Abonnenten: juris Online-Zugang mit vielen Inhalten

Seit dem 3. Januar 2022 können die Bezieher der Zeitschrift „Versicherungsrecht“ (VersR) im Rahmen ihres Printabonnements die aktuellen und früheren Inhalte der VersR auch online über das Rechtsportal juris abrufen. Das umfassende elektronische Archiv mit über 50 im Volltext erfassten VersR-Jahrgängen ermöglicht eine rasche und gezielte Recherche nach den relevanten Entscheidungen und Fachbeiträgen.

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Versicherungsrecht: Digitalisierung Fehlanzeige – Zur Online-Recherche nach Schmerzensgeld-Präjudizen

VersR-Bloggerin Ina Ebert hat in ihrem Beitrag vom 15.12.2020 das Schmerzensgeld als schillernde Allzweckwaffe, als Spiegel des Zeitgeists bezeichnet, eine Aussage, die man sofort unterschreiben möchte, wäre da nicht die bedrückende Erkenntnis, dass Anwälte und Richter bei der Geltendmachung und Zuerkennung von Schmerzensgeld in der Anfangszeit des BGB, jedenfalls im analogen Zeitalter stecken geblieben sind. Von Lothar Jäger.

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Versicherungsrecht: Kann das Gesetz durch „schweigende“ AVB abbedungen werden?

Wichtiges geschieht manchmal nebenbei. Das OLG Düsseldorf hat sich bei einem Urteil auch mit der Gestaltung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschäftigt. Die Ansicht verdient „höchste Aufmerksamkeit“, erklärt Theo Langheid in seinem Blogbeitrag auf unserer Partnerwebsite VersR. Im Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Anrechnung von Kosten und Zinsen nach § 101 Abs. 2 VVG, „Kosten des Rechtsschutzes“.

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