Falscher Umgang mit Biometriedaten könnte für Ralph Lauren und Versicherer teuer werden

Eine zukunftsweisende Klage: Das Modehaus Ralph Lauren hat biometrische Daten von Mitarbeitern gesammelt, ohne die notwendigen Richtlinien eingehalten zu haben. Die Klageabweisung einer potenziellen Sammelklage seitens des Modehauses scheiterte. Ein Fall mit Implikationen weit über die Beteiligten hinaus.

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Wieso Artikel 15 der DSGVO den gläsernen Versicherer Realität werden lässt

Das neue europäische Datenschutzrecht ist auch für den Versicherungssektor ein „scharfes Schwert“ (Waldkirch, r+s 2021, 317, 321). Ein aktueller bis zum BGH geführter Rechtsstreit eines Versicherungsnehmers mit seinem Versicherer belegt dies eindrucksvoll. Dabei geht es um den Anspruch des Versicherungsnehmers einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf Datenauskunft gem. Art. 15 Abs. 1 DSGVO. Der BGH (VersR 2021, 1019 Rz. 15 ff.) gewährt einen solchen Anspruch in weit reichendem Umfang. Von Christian Armbrüster.

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Wie eine DSGVO-konforme Kommunikation gelingt

Gerade in dynamischen, unsicheren Zeiten ist der Kontakt zum Kunden umso wichtiger. Weniger um Umsatzpotenzial zu schaffen, sondern eher um Nähe zu demonstrieren und Kunden zu binden. Während die Versicherungsbranche dies grundsätzlich auch bereits erkannt hat, gibt es gerade bei der digitalen Kommunikation noch erhebliche Schwächen. Ein Gastbeitrag von Ralf Pispers.

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Verstößt der Buchauszug gegen die DSGVO?

Ein Unternehmer sah sich durch die DSGVO gehindert, dem Handelsvertreter einen Buchauszug zu erteilen. Der Spezialsenat für Handelsvertretersachen des OLG München entschied jedoch anders. Die mit der Erteilung eines Buchauszuges verbundene Datenübermittlung sei nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO erlaubt, da die Verarbeitung der Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich sei – ohne dass die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Ein Kommentar von Jürgen Evers.

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DSGVO: Wie Versicherer das „Recht auf Vergessen“ umsetzen

Als im Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung eingeführt wurde, war in Fachkreisen die Aufregung groß. Seitdem ist es um die neuen Datenschutzvorschriften wieder etwas stiller geworden. Dies sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Umsetzung der neuen Datenschutzvorschriften komplex und bei den meisten Unternehmen nicht abgeschlossen ist. Ein Gastbeitrag von Lucy Gordon.

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DSGVO-Verstoß kostet 14,5 Millionen

Bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herrschte blanke Panik. Niemand wusste, was genau getan werden muss, nur eines war sicher, die Strafen sind kräftig. Das weiß nun auch die Deutsche Wohnen SE, eine nicht unumstrittenen Immobiliengesellschaft. Versicherer sollten diese Meldung genau lesen, denn das Szenario ist auf die Branche übertragbar.

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Datentechnik wie bei Fred Feuerstein anstatt wie bei Darth Vader

Der Crux beim Datenaustausch ist, dass Missbrauch meist erst spät sichtbar wird. Im Einzelfall ist das Teilen von Informationen für den Einzelnen unproblematisch, was soll Unternehmen, Gesundheitsdienstleister oder Staat mit meinen (Gesundheits-) Daten anfangen, fragt sich der Betroffene. Isoliert nicht viel, im Paket umso mehr. Die Datendiskussion im Gesundheitssektor ist aktuell neu entfacht worden.

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