DSGVO-Verstoß kostet 14,5 Millionen

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat zum Arbeitgeberzuschuss in der bAV geurteilt. Quelle: Bild von succo auf Pixabay

Bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herrschte blanke Panik. Niemand wusste, was genau getan werden muss, nur eines war sicher, die Strafen sind kräftig. Das weiß nun auch die Deutsche Wohnen SE, eine nicht unumstrittenen Immobiliengesellschaft. Versicherer sollten diese Meldung genau lesen, denn das Szenario ist auf die Branche übertragbar.

Offenbar hat sich der Konzern, der auch ansonsten schon negativ auffiel, ungeschickt verhalten. Im Juni 2017 wurde behördlich festgestellt, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert hat, welches keine Löschfunktion für nicht mehr benötigte Daten vorsah. „Trotz Aufforderung habe sich an dem Zustand bis zu einer Untersuchung vor Ort im März dieses Jahres kaum etwas geändert“, schreibt die Zeit mit Bezug auf den zuständigen Datenschutzbeauftragten Berlins.

Lernbeispiel für Versicherer

Es handle sich um einen „eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes“, sagte die Berliner Datenschutzbeauftrage Maja Smoltczyk. Bei der Festsetzung des Bußgelds wurde berücksichtigt, dass die beanstandete Archivstruktur „bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet“ wurden.

Die noch nicht rechtskräftige Strafe wurde aus dem weltweit erzielten Vorjahresumsatz des Unternehmens von mehr als einer Milliarde Euro berechnet. Die Strafe hätte „noch deutlich höher ausfallen können“.

Alle Versicherungsvorstände sollten auf den eigenen Umsatz schauen und das „hätte höher ausfallen können“ im Kopf behalten, wenn sie das nächste Mal mit ihrem Datenschutzbeauftragten über ihr Kundensystem sprechen.  

Autor: VW-Redaktion

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