Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Damit gibt es keine Versicherungspflicht für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
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