BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler: Jetzt wird es ernst

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will den Gesetzgebungsprozess zur Verlagerung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlageberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch vor der Sommerpause abschließen. Deshalb beharrt das Ministerium trotz der Bedenken des Bundesrates auf die Dringlichkeit des Vorhabens auch um der BaFin Vorbereitungszeit bis zum 1. Januar 2021 einzuräumen.

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Finanzanlagenvermittlung: Bundesratsausschüsse gegen Bafin-Aufsicht

Die Bundesratsausschüsse für Finanzen (federführend) und für Wirtschaft haben dem Plenum der Länderkammer am 15. Mai vorgeschlagen, dass von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzulehnen. Es gäbe keine Missstände und die bisherige Aufsicht durch die IHK-en und Gewerbeämter habe sich bewährt, heißt es in der Beschlussempfehlung (Bundesratsdrucksache 163/1/20).

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