Bayern will Steuerfreiheit für Kapitalabfindungen aus Lebensversicherungen

Quelle: Bild von erge auf Pixabay

Bayern scheint sein Herz für Kunden mit einer Lebensversicherungspolice entdeckt zu haben. So hat der Freistaat einen Antrag im Bundesrat eingebracht, wonach die in Einmalauszahlungen aus Kapitallebensversicherungen enthaltenen Erträge steuerfrei sein sollen.

Begründet wird der Antrag mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Deswegen will der Freistaat Bayern die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitallebensversicherungen verbessern. Dessen Forderung: die Erträge sollen bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren und einer Auszahlung frühestens mit 62 Jahren wieder steuerfrei gestellt werden.

„Dies würde insbesondere auch die Attraktivität des Aktiensparens erhöhen, das angesichts des strukturellen Niedrigzinsumfeldes als Baustein der Alters- und Risikovorsorge eine immer größere Bedeutung erhält“, betont Bayern in seinem Antrag.

Zudem solle die Bundesregierung prüfen, „ob die Weitergabe von Negativzinsen auch für Neukunden beschränkt werden kann. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass gegen Verwahrentgelte in Form sogenannter Negativzinsen aus Gründen der Transparenz, der Preisklarheit und des für Zahlungsdienste zu beachtenden Gebots der Angemessenheit Bedenken bestehen.“

Der Entschließungsantrag wird noch diesen Freitag in der letzten Sitzung des Bundesrates vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen. Diese sollen sich dann Ende Januar damit befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung der Länderkammer, heißt es weiter.

Autor: VW-Redaktion

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