Finanzanlagenvermittlung: Bundesratsausschüsse gegen Bafin-Aufsicht

Der Bundesrat in Berlin. Quelle: Bild von Felix Mittermeier auf Pixabay

Die Bundesratsausschüsse für Finanzen (federführend) und für Wirtschaft haben dem Plenum der Länderkammer am 15. Mai vorgeschlagen, dass von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzulehnen. Es gäbe keine Missstände und die bisherige Aufsicht durch die IHK-en und Gewerbeämter habe sich bewährt, heißt es in der Beschlussempfehlung (Bundesratsdrucksache 163/1/20).

Sollte die Länderkammer diese Beschlussempfehlung nicht folgen, so bezweifeln die Ausschüsse alternativ die von der Bundesregierung geltend gemachte Eilbedürftigkeit. Es gebe in der Sache keine Gründe, die eine besondere Eilbedürftigkeit rechtfertigen würden. Der Bundesrat würde dann erwarten, dass sich die Bundesregierung intensiver mit den Kosten einer BaFin-Aufsicht auseinandersetzt.

Wichtig wäre auch gewesen, die bisherige Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern (IHK-en) sowie den Gewerbeämtern zu evaluieren. Vielmehr habe sich die bisherige „qualitativ hochwertige Aufsicht“ über die Finanzanlagenvermittler bewährt. Die zuständigen Stellen würden über jahrelange Erfahrung in den gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren verfügen. Und soweit es in den letzten Jahren Finanzskandale gegeben habe, sei dies nicht die Folge von Mängeln in der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler gewesen. Hier habe es vielmehr Produkt- und Institutsskandale gegeben.

Auch aus Verbrauchersicht sei der Gesetzentwurf abzulehnen, weil höhere Kosten und ein größerer Bürokratieaufwand zu befürchten seien. Der Bundestag verzichtete wegen der angemahnten Eilbedürftigkeit auf eine Aussprache des Gesetzentwurfs und ließ den Gesetzentwurf in erster Lesung im vereinfachten Verfahren an die zuständigen Ausschüsse überweisen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßte die Beschlussempfehlung der Bundesratsausschüsse.

„Wir haben immer gesagt, dass sich die Aufsichtsregelung über die örtlichen Industrie- und Handelskammern seit Jahren bewährt hat“ erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher freut es uns sehr, dass nun auch die Bundesratsausschüsse klar gegen solche Pläne sind.“ Es wäre jetzt mehr als nur angemessen, wenn der Gesetzgeber das Vorhaben der Amtsübertragung zu den Akten legen würde.

Autor: Manfred Brüss

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