Gefahr für die D&O-Branche: Verband erwartet Klageflut

Neue Regelungen eingeführt. Bild von Monika Robak auf Pixabay.

Ab morgen müssen Unternehmen bei Insolvenzreife wieder zwingend aktiv werden. Seit März hatte die Bundesregierung wegen Corona diese Pflicht ausgesetzt. Was bedeutet die Regelung für betroffene Unternehmen? Und welchen Haftungsrisiken sind Geschäftsführer und Vorstände insolvenzbedrohter Unternehmen ausgesetzt? Eines ist sicher die vom GDV erwartete Klagewelle wird schwierig für die angeschlagene D&O-Branche.

Mit diesen Themen setzte sich gestern ein Fachgespräch auf Einladung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auseinander, an dem der D&O-Spezialist des GDV Daniel Messmer sowie der Fachanwalt für Insolvenzrecht Wolfram Desch von der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen Rede und Antwort standen. Demnach endet am morgigen 1. Oktober die Sonderregelung der Bundesregierung, nach der die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen ausgesetzt war. Davon sind zunächst allerdings laut Rechtsanwalt Desch nur die Unternehmen betroffen, die tatsächlich bereits zahlungsunfähig sind. Unternehmen, die „nur“ überschuldet sind, haben dagegen Aufschub bis Ende des Jahres.

Grundsätzlich sind sowohl Überschuldung als auch Zahlungsunfähigkeit Gründe, die einen Insolvenzantrag erfordern. In der Praxis betreffen laut Desch rund 90 Prozent der Antragstellungen allerdings zahlungsunfähige Firmen. Das Recht zum Aussetzen der Insolvenzantragspflicht seit März dieses Jahres betraf nicht alle Unternehmen: Berechtigt dazu waren nur Firmen, die coronabedingt in Schieflage gerieten. Zudem musste die realistische Chance bestehen wieder zahlungsfähig zu werden. Und das dicke Ende kommt jetzt bzw. im kommenden Jahr: Die Verbindlichkeiten, die in den vergangenen Monaten nicht beglichen werden konnten, müssen dann voll in die Liquiditätsprüfung einbezogen werden. „Das wird zu einer Erhöhung der Insolvenzantragszahlen führen“, ist sich Wolfram Desch sicher.

Gefahr für Manager

Für Manager ergibt sich aufgrund der derzeit unsicheren Rechtslage eine erhebliche Gefahr: Sie haften im Normalfall nicht nur dafür, dass rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt wird, sondern auch dafür, dass nach Insolvenzreife keine Zahlungen mehr geleistet werden. Insolvenzverwalter werden daher nach Deschs Auffassung vermehrt nach Pflichtverletzungen im Zuge der Corona-Pandemie suchen, prophezeit er. Beruhte die Insolvenzreife tatsächlich auf Problemen durch die Pandemie? Waren entsprechend die eigentlich verbotenen Zahlungen nach Insolvenzreife wirklich erlaubt?

Für die D&O-Versicherer wird dies bedeuten, dass sie sich höchstwahrscheinlich auf eine Flut von Rechtsstreitigkeiten einstellen müssen. Der bisherige langjährige Anteil von Insolvenzfällen an der D&O-Versicherung in Höhe von 20 Prozent wird sich garantiert erhöhen, befürchtet Daniel Messmer vom GDV. Spätestens ab Frühjahr 2021 rechnet man mit einem Anstieg. In der Folge von meist langjährigen kostspieligen Verfahren und angesichts der geplanten Anhebung von Anwalts- und Justizkosten um rund zehn Prozent muss man mit negativen Ergebnissen der Versicherer rechnen, betonte er.

Sieben Millionen pro Schadenfall gefordert

Ganz neu sind Schadenersatzansprüche gegenüber Geschäftsführern und Vorständen von Unternehmen indes nicht. Auch vorher standen Manager stets unter dem Damoklesschwert, für Fehler bei der Insolvenz in Haftung genommen zu werden. Im Jahr 2019 gab es laut Messmer rund 19.000 Firmeninsolvenzen. Eine aktuelle Auswertung des GDV von 368 D&O-Schadenfällen ergab, dass es im Schnitt Forderungen in Höhe von sieben Millionen Euro an das Management gab, die ohne Versicherung aus dem Privatvermögen der Betroffenen zu zahlen sind.

„Die ersten Forderungen der Insolvenzverwalter sind allerdings ausnahmslos entweder zu hoch oder ganz unbegründet“, beruhigte Messmer. Denn in keinem einzigen Fall stellte sich nach meist bis zu zweijährigen Verhandlungen des Versicherers mit den Anspruchstellern heraus, dass die Forderungen in vollem Umfang berechtigt waren. Bei einem Drittel der Fälle mussten die Manager gar nicht haften, zwei Drittel waren haftbar, mussten allerdings im Schnitt nur 140.000 Euro – also zwei Prozent der Ursprungssumme – zahlen.

Gute Marktdurchdringung

Den Wert von D&O-Versicherungen nicht nur im Zusammenhang mit der Insolvenz haben Unternehmen aller Branchen und Größen erkannt, berichtete Daniel Messmer weiter. Genaue Zahlen über die Marktdurchdringung konnte er nicht nennen. „Fest steht, dass alle großen, international tätigen Unternehmen und der gehobene Mittelstand ihre Manager mit einer D&O-Versicherung geschützt haben“, erklärte er. Je kleiner die Unternehmen, desto geringer ist allerdings die Abdeckungsquote, was kleine Familienunternehmen extrem bedrohe.

Autor: Elke Pohl

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