Versicherer fordern Übergangsfrist bei Gefahrstoffverordnung
Der GDV erwartet im Zuge der Regelung zur Asbestsanierung massive Probleme. Auslöser ist die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die in den nächsten Wochen in Kraft treten soll. Künftig darf in die Bausubstanz von Häusern, deren Baubeginn vor 1993 liegt, ohne Kenntnis der Asbestsituation nicht mehr eingegriffen werden.