Versicherer fordern Übergangsfrist bei Gefahrstoffverordnung

Der GDV erwartet im Zuge der Regelung zur Asbestsanierung massive Probleme. Auslöser ist die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der Gefahrstoffverordnung, die in den nächsten Wochen in Kraft treten soll. Künftig darf in die Bausubstanz von Häusern, deren Baubeginn vor 1993 liegt, ohne Kenntnis der Asbestsituation nicht mehr eingegriffen werden.

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Rückschlag für Wohngebäudeversicherer 

Die geplanten Änderungen der Gefahrstoffverordnung sorgen für Ärger in der Assekuranz. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass vor Reparaturen in Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen Asbestprüfungen durchgeführt werden müssen. Allein die Untersuchungen, ob Asbest im Gebäude ist, verursachen laut GDV für die Wohngebäudeversicherer Mehrkosten von über 190 Millionen Euro im Jahr. Der Druck auf die Prämien würde damit zusätzlich steigen. Auch vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe kommt Gegenwind. 

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