ECON-Ausschuss zu Solvency II: Versicherer fordern Planungssicherheit

EU-Parlament in Straßburg. Bildquelle: Alexis HAULOT, European Union 2022 - EP
Gestern hat der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments die technischen Details der Überprüfung von Solvency II und IRRD diskutiert. Die deutschen Versicherer plädieren angesichts des Treffens für einen stärkeren Praxisbezug in den Vorgaben und fordern u.a. eine stabile Bewertungsmethode für langfristige Verbindlichkeiten – vor allem für Lebensversicherer.
Ende letzten Jahres wurde das überarbeitete Solvency-II-Regelwerk verabschiedet, gestern befassten sich die Abgeordneten des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON) im Rahmen einer Anhörung im Europäischen Parlament mit den technischen Details.
Anlässlich der Anhörung ruft der GDV in Erinnerung, dass praktikable Detailvorgaben entscheidend seien, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Versicherer im internationalen Umfeld zu stärken. Die EU-Kommission, die diese Vorgaben ausarbeiten wird, legt in ihrem aktuellen Arbeitsprogramm den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau. Dieses Ziel sollte sich nach Angaben des Verbands auch in den technischen Vorgaben widerspiegeln.
Im Interesse der Branche ist vor allem die langfristige Bewertungsmethode von Verbindlichkeiten. Dies gilt für Lebensversicherer, deren Verpflichtungen oft über Jahrzehnte bestehen. „Um Kunden langfristige Sicherheit zu bieten, ist eine stabile Bewertungsmethode essenziell. Sie sorgt für die nötige Stabilität und Planungssicherheit. Umso wichtiger ist es, dass das Europäische Parlament die Umsetzung genau überwacht“, schreibt der GDV in einer Mitteilung.
Nach dem Eiopa-Ansatz müssen Versicherer, die nach Solvency II nicht als kleine Unternehmen gelten, verschiedene Kriterien erfüllen, um von proportionalen Erleichterungen zu profitieren. Sie sind nicht nur an die Größenbeschränkung gebunden, sondern müssen zudem vier allgemeine und 13 spezifische Bedingungen umsetzen.
Der GDV kritisiert dies als übermäßige Bürokratie und unnötige Komplexität. Die Berliner sprechen sich dafür aus, dass „statt unübersichtlicher qualitativer Kriterien ausschließlich Größenschwellenwerte gelten sollen. Innerhalb dieser Grenzen soll es weiterhin den nationalen Aufsichtsbehörden obliegen, auf Basis des Risikoprofils eines Unternehmens proportionale Erleichterungen zu gewähren.“
Neben Solvency II war auch die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherern (IRRD) Teil der Anhörung des ECON-Ausschusses. Auch hier wird betont, dass die nachgelagerte Gesetzgebung die vorherigen politischen Vereinbarungen abbilde.
Das Regelwerk verlangt von Versicherern und Abwicklungsbehörden die Erstellung präventiver Notfallpläne. Der GDV fordert in diesem Zusammenhang, dass die Pläne Unternehmen effektiv auf Krisensituationen vorbereiten sollten, ohne sie durch übermäßige Bürokratie zu belasten. Um unnötige Belastungen zu vermeiden, müssten sowohl die Auswahl der betroffenen Unternehmen als auch der Umfang der Planungsanforderungen sorgfältig festgelegt werden. Erste Entwürfe für Maßnahmen der Level 2 und 3 will EIOPA bis Ende April vorlegen.
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Anpassung der Delegierten Verordnung im Rahmen von Solvency II. Dieser soll bis zum Sommer zur öffentlichen Konsultation vorgelegt werden. Nach der Konsultation wird der Entwurf finalisiert, von der Kommission offiziell angenommen und an das Europäische Parlament sowie die Mitgliedsstaaten im Rat übermittelt. Die Mitgliedsstaaten und das Parlament haben anschließend drei Monate Zeit, Einspruch zu erheben. Sollte keiner eingelegt werden, wird die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.
Das Verfahren könnte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Während die Kommission bei der Delegierten Verordnung unter Solvency II auf den technischen Rat der Eiopa zurückgreift, ist die Eiopa bei der IRRD direkt für die Erstellung der Entwürfe zuständig.
Autor: VW-Redaktion