BGH: Verkauf von Mitgliedschaften zur Erlangung von Versicherungsschutz ist eine erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung
Direkt aus Karlsruhe: Der BGH hat in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 15.12.2022, Az. I ZR 8/22) den Verkauf von Mitgliedschaften zur Erlangung von Versicherungsschutz im Rahmen einer Gruppenversicherung als erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung eingestuft.