Urteil stellt klar, ob Bafin die Wirecard-Kursverluste entschädigen muss

Wirecard Hauptsitz in Aschheim. (Quelle: Wirecard)

Vor zweieinhalb Jahren brach der Zahlungsdienstleister Wirecard zusammen. Aktionäre machen für den Skandal die Bafin mitverantwortlich, da die Aufsichtsbehörde ihrer Meinung nach trotz kritischer Medienberichte und Warnungen zu lange untätig zugesehen habe. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach die Bafin Anfang 2022 von allen Vorwürfen frei. Nun hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sein Urteil gefällt.

Wirecard war 2020 in die Insolvenz gerutscht, nachdem es Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt hatte. Laut Staatsanwaltschaft, die unter anderem wegen Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche ermittelt, könnte es um mehr als drei Milliarden Euro gehen.

Die Schadensersatzkläger in Frankfurt hatten argumentiert, die Bafin habe Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und sei Hinweisen auf Straftaten nicht ausreichend nachgegangen. Doch Aktionäre von Wirecard haben keinen Anspruch auf Schadensersatz für ihre Kursverluste gegen die Finanzaufsicht Bafin. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt als Berufungsgericht in zweiter Instanz am Wochenende bestätigt.

Das Gericht argumentiert, dass die Bafin damals erst in zweiter Linie für die Kontrolle der Bilanzen von Wirecard zuständig gewesen war. Sie habe 2019 eine Sonderprüfung durch die vorgeschaltete „Bilanzpolizei“ DPR veranlasst. Man könne nicht nachweisen, dass die Bafin das hätte früher veranlassen sollen. Ferner sei „nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten nicht eingetreten wäre“. Zudem betont das OLG, dass selbst bei einer Verletzung der Amtspflichten die Aktionäre keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bonner Behörde hätten, weil diese bei der Bilanzkontrolle allein im öffentlichen Interesse tätig sei und nicht zum Anlegerschutz. Die Kläger können gegen das Urteil Revision einlegen, demnach würde dann der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden.

Strafrechtlich wird seit Dezember 2022 gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun vorgegangen. Davor saß er seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Sein D&O-Versicherer Chubb wollte jedoch nicht zahlen, weil Braun vorsätzlich den Wirecard-Betrug deckte. Der Ex-CEO bestreitet das und wollte die Kosten für seine Anwälte und PR-Berater von Chubb erstattet bekommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab Braun bereits im November 2021 recht. Ob Chubb nun auch die Kosten für das Verfahren vor dem LG München I übernehmen wird, hängt maßgeblich vom Urteil der Richter in München ab.

Autor: VW-Redaktion

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