Verbraucherschützer ziehen Generali wegen LV-Irreführung vor Gericht

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Der Verbraucherschutzverein (VSV) in Österreich hat die Generali Versicherung verklagt. Heute findet der Prozess am Wiener Handelsgericht statt. Nach wie vor sollen sich Betroffene für eine Sammelaktion gegen den Versicherer melden. Im Kern des Streits steht ein Sparprodukt mit Geldentnahme.

Der VSV wirft der Generali „arglistige Irreführung“ vor, meldet die kleine Zeitung. Die Italiener hätten fondsgebundene Lebensversicherungen als Vermögensaufbau angepriesen und gleichzeitig damit geworben, dass man alle sechs Jahre Geld entnehmen könne. „Das ist ein Widerspruch in sich. Ein Vermögensaufbau gelingt so sicher nicht“, argumentiert der VSV. Der Verein ruft Betroffene auf, sich bei der Sammelaktion gegen die Generali Versicherung zu melden. „Wenn man nach 30 Jahren Laufzeit feststellt, dass man weniger rausbekommt, als man einbezahlt hat, dann ist es zu spät“, erklärt betont VSV-Obmann Peter Kolba.

Jetzt wird entschieden

Der Streit geht fast ein Jahr zurück. Bereits im Mai des Vorjahres hatte der VSV die Generali ins Visier genommen. Der Versicherer täusche die Kunden, behauptet der Verbraucherschutzverein (VSV) bereits damals über den Rechtsanwalt Robert Haupt (Wien). Er hatte gegen die Generali Versicherung eine erste Klage wegen arglistiger Irreführung von Versicherungsnehmern bei der Konstruktion von Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen eingebracht. Gleichzeitig wurden hohe Kosten bemängelt. „Der VSV sammelt Geschädigte, die Finanzkeilern auf den Leim gegangen sind und sich Lebensversicherungen mit Teilauszahlungen als Weg zur Vermögensbildung haben einreden lassen“, sagte Kolba. Die Generali hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Das ist heute anders; der Versicherer sieht sich im Recht. „Die Generali hat keine Produkte im Bestand, die Kunden verpflichten, Teilauszahlungen in Anspruch zu nehmen. Die Versicherungsprodukte entsprechen selbstverständlich allen gesetzlichen Vorgaben.“ Die Vertragsunterlagen seien vollständig und transparent und weisen auf die finanziellen Auswirkungen einer etwaigen Inanspruchnahme einer Teilauszahlung ausdrücklich hin, erklärt der Versicherer. Jetzt muss der Richter entscheiden, ob die Italiener österreichisches Recht verletzt haben.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Man muss sich schon wundern, gegen was alles geklagt wird – dass man den EUR nur einmal ausgeben bzw. aus dem Vertrag entnehmen kann, sollte eigentlich Allgemeinwissen sein …

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