Sex auf Mercedes-Motorhaube endet im Schadenfall

Bildquelle: THAM YUAN YUAN auf Pixabay

Ein Paar überkam in einem Parkhaus der Drang nach Zuneigung. Stilsicher entschieden sie sich für die Motorhaube eines fremden Mercedes und ließen der Natur ihren Willen. Gut für die beiden, doch schlecht für Autobesitzer und Parkhausbetreiber.

Das Paar hatte den über Nacht abgestellten Mercedes beim Liebesspiel zerkratzt und der Besitzer wandte sich nach der Schadenfeststellung direkt an den Parkhausbetreiber. Der dürfte genauso verdutzt geschaut haben wie Sie gerade beim Lesen dieser Zeilen, doch es kam zum Prozess um Schadensersatz vor dem Landgericht (LG) Köln  – Urt. v. 09.01.2023, Az. 21 O 302/22.

Beim Quickie wurden Lack, Oberflächenstruktur und ein Außenspiegel in Mitleidenschaft gezogen, was sich auf rund 4.700 Euro Schaden summierte. Die Liebenden entschwanden trotz Kameraaufzeichnung unerkannt in die Kölner Nacht. Den Schaden sowie die Rechtsanwaltsgebühren wollte der Kläger vom Parkhausbetreiber erstattet bekommen. Dieser habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, da die Videoüberwachung nicht dauerhaft live erfolgte.

Kein Stehvermögen, kein Geld

Für den Mercedesbesitzer kommt es knüppeldick. Die Nebenpflichten des Parkhausbetreibers gegenüber den parkenden Kunden begrenzte das Gericht. Die Überwachungskameras müssten nicht durchgehend von Mitarbeitern beobachtet werden, um etwaige Vorkommnisse umgehend und lückenlos zu bemerken oder gar zu verhindern, zitiert lto.de.

Auf dem Videofilm sei „lediglich ein Zeitraum von neun Minuten dokumentiert“, in dem das unbekannte Paar „auf der Motorhaube aktiv war“. Das Gericht sah daher keine Pflichtverletzung des Parkhausbetreibers, eine mögliche Beschädigung durch Unbekannte in diesem „kurzen“ Zeitraum nicht erkannt und unterbunden zu haben. Hätte der Liebende also etwas mehr Stehvermögen bewiesen, wäre der Mercedesbesitzer vielleicht mit einem Sieg davongefahren.

Autor: VW-Redaktion

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