Millionen-Entscheidung vertagt: Geico muss vielleicht doch nicht für ungeschützten Kfz-Sex zahlen

Schutz ist im (Auto-) Verkehr wichtig. Bildquelle: Terri Cnudde auf Pixabay.

Bei ungeschütztem Sex im Auto haftet der Versicherer für die Folgen einer verursachten Geschlechtskrankheit. Diese eigenwillige Rechtsauslegung hat ein US-Gericht zulasten von Geico im letzten Sommer vertreten, bevor jetzt das Berufungsgericht aktiv geworden ist. Entschieden ist aber noch nichts.

Geico musste einer Frau aus Missouri 5,2 Mio. Dollar zahlen, weil sie sich im Auto eines Mannes, der bei dem Unternehmen versichert ist, mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt haben soll. Der Oberste Gerichtshof von Missouri hat am Dienstag einstimmig entschieden, die Entscheidung einer unteren Instanz aufzuheben, die die Zahlung an die Frau befürwortet hatte. Die Richter kritisierten, dass das Unternehmen aus Maryland sich nicht früher in den Fall einbringen durfte.  Der Fall ist zur „weiteren Beratung“ an die untere Instanz zurückgesendet worden.

Eine, fünf oder keine Million

Die Frau hatte im ersten Prozess ursprünglich eine Mio. Schadenersatz für die Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV)  gefordert, ein Gutachter hatte fünf Millionen eingebracht. Die Versicherungsgesellschaft lehnte den Vergleich mit der schwerlich von der Hand zu weisenden Begründung ab, dass der Schaden der Frau „nicht durch die normale Nutzung des Fahrzeugs entstanden sei“. Ein Schiedsgutachter entschied schließlich, dass der Frau 5,2 Mio. Dollar für den Schaden und ihre Verletzungen zugesprochen werden sollten. Geico versuchte, in den Fall einzugreifen, wurde aber von einem Berufungsgericht abgewiesen, was das oberste Gericht nun rügt. Der Fall um den ungeschützten Kfz-Sex geht in die nächste Runde.

Autor: VW-Redaktion

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