Bund der Versicherten fordert erneut Pool-Lösung für Elementarschaden-Versicherung

Bad Neuenahr,16. Juli 2021, Quelle: Bernd Engelien, Zurich

Der politische Streit um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung geht in die nächste Runde – obwohl Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einer solchen Lösung jüngst eine Absage erteilt hat. Nun meldet sich der Bund der Versicherten (BdV) zu Wort und formuliert erneut seine Forderung nach einer Pool-Lösung.

„Steuerzahlende und Versicherte haben null Verständnis für dieses Rumeiern. Es geht nicht an, dass man auf die wiederkehrenden Naturkatastrophen immer nur hastig mit milliardenschweren Nothilfepaketen reagiert, statt sich um eine tragfähige Risikovorsorge zu kümmern. Und es ist nicht nachhaltig, wenn man Staatsmittel für den Wiederaufbau der betroffenen Gebiete einsetzen muss und sie nicht für die dringend gebotene bauliche Gefahrenprävention verwenden kann“, kritisiert Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

Zudem habe sich Buschmann mit seiner Ablehnung auf die Seite der Versicherer gestellt, so der BdV weiter. „Deren einflussreicher Lobbyverband GDV will auf mehr Informationen setzen, um eine höhere Versicherungsdichte zu erreichen und fordert von der Regierungsseite zunächst einmal bessere Präventionsmaßnahmen, um die Aufwendungen für Schäden gering zu halten. Mit dieser Aufklärungsstrategie erhöhte sich die Versicherungsquote in den letzten zwanzig Jahren – mit den großen Hochwasserkatastrophen in den Sommern 2002, 2013 und 2021 – von etwa 20 auf nunmehr knapp 50 Prozent“, monieren die Verbraucherschützer.

So habe der BdV diese Entwicklung mit einem eigenen Vorschlag einer Poollösung berücksichtigt. In einem kollektiven Pflichtsystem würden Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft einen Versicherungspool bereitstellen, der durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanziert würde. Die Gebäudeeigentümer würden demnach eine höhere Grundsteuer zahlen und dafür einen Basisschutz erhalten.  Wer eine private Versicherung für Elementarschäden nachweisen könne, soll von dieser Steuer befreit werden. „Wir halten das für eine nachhaltige und tragfähige Lösung und freuen uns, wenn sie Eingang in die Diskussion findet“, so Rehmke.

Bundesjustizminister Buschmann sieht derzeit die einzelnen Bundesländer in der Pflicht: „Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich“. Die wiederum üben scharfe Kritik an der Haltung des FDP-Politikers. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte demnach laut Bericht, dass Buschmann dem Bundeskanzler „eine Absage erteilt“ und damit „Verwunderung ausgelöst“ habe.

Bei den Versicherern dürfte die Entscheidung Buschmanns hingegen auf Zustimmung treffen, lehnen diese jedoch eine solche Pflichtversicherung ab. „Eine singuläre Pflichtversicherung löst das Problem nicht, im Gegenteil, sie verhindert keinen einzigen Schaden“, betonte jüngst GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer Stellungnahme. Daher setzen sich die Versicherer weiterhin für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein.

Autor: VW-Redaktion

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