Justizminister Buschmann stellt sich bei der Elementar-Pflichtversicherung auf die Seite der Versicherer

Bundesjustizminister Marco Buschmann. Quelle: BPA

Eine bundesweite Lösung für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung scheint derzeit in weite Ferne gerückt zu sein. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt die Einführung jedenfalls strikt ab und setzt dabei auf die Verantwortung der Bundesländer – wohl ganz zur Freude der Versicherer.

„In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, betonte der Jurist im Gespräch mit dem Handelsblatt. So wäre eine solche Pflicht aus seiner Sicht zwar verfassungsrechtlich „wohl möglich“. „Politisch halte ich sie für falsch“, betonte Buschmann.

So wäre es „in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage unangebracht, den Wohngebäudeeigentümern noch mehr Kosten aufzubürden“, die an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht würden. Vielmehr plädiert der FDP-Politiker für Aufklärungskampagnen. „Der informierte Wohngebäudeeigentümer kann dann selbst entscheiden, ob und wie er das Risiko von Schäden am eigenen Gebäude trägt“, betont der Bundesjustizminister.

„Wir sollten so etwas nicht immer dann erst wieder auf die Agenda legen, wenn wieder etwas passiert ist; denn dann ist der Staat wieder gefordert. Ob das das Staatsverständnis ist, das die Partei des Bundesjustizministers üblicherweise vor sich herträgt, beziehungsweise ob es die bessere Lösung ist, dass der Staat dann einspringt, weiß ich nicht genau.“

Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

Vielmehr sieht Buschmann die einzelnen Bundesländer in der Pflicht: „Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich“. Die wiederum üben scharfe Kritik an der Haltung des Bundesjustizministers. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte demnach laut Bericht, dass Buschmann dem Bundeskanzler „eine Absage erteilt“ und damit „Verwunderung ausgelöst“ habe.

Zudem sei es einhellige Meinung der Länder, eine bundeseinheitliche Regelung zu implementieren, sagte Nathanael Liminski (CDU), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, gegenüber LTO. Und Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ergänzte: „Es kann nicht richtig sein, dass wir dann immer wieder versuchen, riesige Sondertöpfe aus den öffentlichen Haushalten zusammenzustellen. Wenn alle dabei sind, werden die Lasten für jeden Einzelnen entsprechend niedrig sein.“

„Rein rechtlich betrachtet mag die Einschätzung des Bundesjustizministers zutreffen. Jedoch ist eine Versicherungspflicht, die in 16 Ländern jeweils eigenständig unterschiedlich ausgestaltet wird, kaum praktikabel.“

Nathanael Liminski (CDU), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen

Bei den Versicherern dürfte die Entscheidung Buschmanns hingegen auf Zustimmung treffen, lehnen diese jedoch eine solche Pflichtversicherung ab. „Wir Versicherer appellieren an die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer, Prävention und Klimafolgenanpassung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zu stellen. Sie sind Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. Eine singuläre Pflichtversicherung löst das Problem nicht, im Gegenteil, sie verhindert keinen einzigen Schaden“, betonte jüngst GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer Stellungnahme. Daher setzen sich die Versicherer weiterhin für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein.

Und Mirko Kraft von der Hochschule Coburg ergänzte kürzlich auf Twitter: „Keine Pflichtversicherung verhindert auch nicht die steigenden Schäden aus dem Klimawandel. Die Versicherungsbranche kann und sollte ihren Beitrag zu Präventionsmaßnahmen verstärken. Ideen für nachhaltigere Versicherungsprodukte gibt es z. B. genug, aber sind noch nicht Standard“.

Autor: VW-Redaktion

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