Bundesländer drängen erneut auf Gesetzesentwurf für Elementarschaden-Pflichtversicherung

Flut im Ahrtal. Quelle: Provinzial

Die Länder haben den Bund erneut aufgefordert, einen Gesetzentwurf für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung vorzulegen. Demnach seien sich Bund und Länder bereits im Sommer über die Einführung einer solchen Versicherung als Konsequenz aus der Flutkatastrophe 2021 einig gewesen, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nach den Beratungen der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin. 

Allerdings habe Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der Pflichtversicherung bei der gestrigen Bund-Länder-Runde eine Absage erteilt und damit „Verwunderung“ ausgelöst, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Nun soll das Thema im kommenden Jahr erneut geprüft und nochmals beraten werden. Die Bundesländer reagieren damit auf die Folgen des Jahrhunderthochwassers an der Ahr im Sommer 2021.

So hatten sich die Bundesländer bereits im Juni 2022 für die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer ausgesprochen, berichtet die Nachrichtenagentur weiter. Demnach sei geplant gewesen, dass der Bund bis Jahresende einen Vorschlag für eine Regelung erarbeiten sollte.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), wies darauf hin, dass es „in Folge des Klimawandels immer mehr solcher Schadensereignisse“ geben werde, mit hohen Folgekosten: „Ohne solidarische Pflichtversicherung kann der Staat das nicht auf Dauer stemmen“. „Wir glauben, dass die Pflichtversicherung richtig ist“, ergänzte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Die Versicherer sind allerdings weiterhin gegen eine solche Regelung: „Wir Versicherer appellieren an die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer, Prävention und Klimafolgenanpassung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zu stellen. Sie sind Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. Eine singuläre Pflichtversicherung löst das Problem nicht, im Gegenteil, sie verhindert keinen einzigen Schaden“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Daher setzen sich die Versicherer weiterhin für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein.

Und Mirko Kraft von der Hochschule Coburg ergänzte auf Twitter: „Keine Pflichtversicherung verhindert auch nicht die steigenden Schäden aus dem Klimawandel. Die Versicherungsbranche kann und sollte ihren Beitrag zu Präventionsmaßnahmen verstärken. Ideen für nachhaltigere Versicherungsprodukte gibt es z. B. genug, aber sind noch nicht Standard“.

Bereits im Februar 2022 hatte sich der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) angesichts der Überflutungen im vergangenen Jahr für eine umgehende Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden ausgesprochen. „Die Flutkatastrophe des Sommers 2021 hat gezeigt, dass Deutschland vom Klimawandel voll erfasst wird, aber nicht hinreichend an die Folgen des Klimawandels angepasst ist“, hieß es in einem Positionspapier.

Demnach solle es eine verpflichtende Basisversicherung vorschlagen: Alle Eigentümer von Wohngebäuden würden gesetzlich verpflichtet, ihre Gebäude gegen Elementarschäden zu versichern. Dieser Basisschutz könnte demnach individuell erweitert werden. Dies sei aber abhängig von finanziellen Möglichkeiten, persönlicher Risikoeinstellungen sowie der Gefährdungslage.

Auch der Bund der Versicherten (BdV) macht sich für ein kollektives Pflichtsystem als Poollösung stark. Demnach sollen die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft einen Pool bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Danach werden alle Gebäudeeigentümer mit höheren Grundsteuern belastet, mit denen ein von den Ländern organisierter Risikopool finanziert werden könne.

Diejenigen, die eine private Versicherung für Elementarschäden nachweisen, würden von dieser Steuer befreit. „Der gefährlichen Logik des Klimawandels begegnet man nicht mit individueller Anpassung und vor allem nicht mit reaktiver Nachsorge. Politik, Versicherungswirtschaft und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. Bloße Gummistiefelpolitik bringt uns nicht weiter“, betonte BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Die Finanzaufsicht Bafin forderte indes einen differenzierten Blick in der Debatte. Demnach sei „die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden eine politische Entscheidung“, betonte Exekutivdirektor Frank Grund. Aber: „Bei der aktuellen Diskussion um eine Versicherungspflicht wird aus meiner Sicht nicht hinreichend differenziert zwischen der Pflicht für die Versicherungsnehmer, eine Versicherung gegen Elementarschäden abzuschließen, und der Pflicht für die Versicherer, ein entsprechendes Produkt anzubieten. Aus Sicht der Aufsicht ist wichtig, dass einem solchen Produkt eine risikogerechte Prämienkalkulation zugrunde liegt. Die Höhe der Prämie sollte sich nach dem Risiko richten. Dies würde im Einzelfall zu hohen Prämien führen“, erläuterte Grund im Juli 2022.

Autor: VW-Redaktion

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